Hallo!
Vor vielen Jahren (90'er bis ich glaube 2002/03) gehörte ich ebenso zu den Journalisten, die im Großraum Ruhrgebiet, teilw. auch Sauerland, Münsterland usw. an Einsatzstellen auftauchte. Das gesamte TV-Nachrichtenfeld fast ausschließlich für öffentlich rechtliche Nachrichtensendungen.
Von daher kann ich da als "ehemaliger" vielleicht ein paar Sinnreiche Sätze zu loswerden.
Vorsicht mit solchen Ausdrücken wie "Blaulichtgeile Journalisten".
Ich weis schon was du meinst - es gibt da einige "Journalisten" die besonders an Einsatzstellen hervorstechen. Aber man darf da um himmels willen nichts verallgemeinern.
Die überwiegende Mehrheit der Journalisten in diesem Bereich (Blaulicht eben) sind seriöse Menschen, die einen eher belastenden Job machen.
BTW: Ich hing da mit einer Unterbrechnung knapp 10~12 Jahre drinn bevor ich für mich die Notbremse gezogen habe. Wer da 20 Jahre und länger drin arbeitet, mutiert nicht selten zu einem Wrack von Unmensch.
Das stimmt soweit auch - denn die Feuerwehr hat keine Polizeirechte.
"Seriöse" Journalisten zeigen Ihren Ausweis freiwillig, wenn sie einen Presssprecher oder Einsatzleiter zu einem kurzen Interview bewegen wollen.
Aber das Recht einen Ausweis vor zu zeigen, hat nur die Polizei sowie in einigen Kommunen Bedienstete des Ordnungsamtes.
Drehen wir die Sichtweise mal kurz um:
Was bedeutet deine Aussage "in Ruhe arbeiten wollen"?
Und in welcher Art hat das ein "Journalist" behindert?
Tatsache ist, das man durch angemessenes Verhalten durchaus filmen und fotorafieren kann, ohne den Einsatzablauf oder die Einsatzkräfte zu behindern.
Man muss da als BOS'ler sehr genau für sich differenzieren war für ein Verhalten noch im Rahmen ist, und was definitiv nicht mehr.
In letzterem Falle gibt es genau 2 Möglichkeiten:
1.: Möglichst viele Situationen solcher Einsatzstörungen in Form schriftlicher Berichte festhalten - möglichst von mehreren BOS'lern - und möglichst noch mit entsprechendem Fotomaterial. Wenn genügend belastendes Material gesammelt ist über Polizei/Staatsanwaltschaft ein Ermittelungsverfahren gegen diesen "Journalisten" anstoßen.
Hat aber ausschließlich dann irgendeine Chance, wenn es da mehrfach zu deutlichen Verfehlungen gekommen ist.
2.: Journalisten dürfen sich innerhalb angesperrte Einsatzbereiche _auf eigene Gefahr_ bewegen um ihre Aufgabe zu erfüllen. Sollte dabei ein Journalist einen Unfall erleiden, werden sicherlich Polizei und Versicherungen klären wollen wie das denn passiert sei.
Andererseits...wer mit Halbschuhen und dunkel gekleidet durch ne E-Stelle stoplert, braucht sich nicht zu wundern wenn er beim B-Rohr ausrollen schlicht falsch stand...
Die leidige Geschichte mit den Presseausweisen...
Willst du am Ausweis sicher erkennen können, ob der Journalist vor dir so sehr Journalist ist, das er sein ganzes, oder zumindest einen Großteil seines Lebensunterhaltes aus dieser Tätigkeit bezieht, gibt es nur einen Ausweis der das beurkundet.
Der aktuelle für 2012 ist, mitsammt Hintergrundinformationen hier zu sehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Presseausweis
Daneben gibt es viele, viele andere Presseausweise, die in Ihrer Aussagekraft deutlich schwächer sind. Das geht runter bis Null, denn eigentlich kann man bei manchen Exemplaren froh sein wenn zumindest ne Schülerzeitung hinter steht, und sich da nix von einem Gaffer mit Tintenpisser selbst gemalt wurde.
Eine genauere rechtliche Regelung gibt es nicht.
Das es überhaupt einen echten Presseausweis gibt, hat was mit Missbrauchspotential zu tun. Der Presseausweis ist z.B. Akkreditierungsgrundlage für Messen und Veranstaltungen.
Für so ziemlich alle halbwegs offenen Veranstaltungen kann man sich mit einem Presseausweis akkreditieren und kommt dann entgeldfrei rein. Angefangen von kleinen Messen wo ein Missbrauch eben 10€ Schaden anrichten würde, bis hin zu hochelitären klassischen Aufführungen wo ne Karte mehrere huntert € kosten würde.
Ebenso ist es in sicherheitsrelevanten Bereichen wünschenswert selektieren zu können zwischen echten Journalisten und Hobbyfotograf.
War da z.B. damals auf einigen PK's und Presse-Rundführungen im Brennelemente Zwischenlager Ahaus sowie in zwei AKW's.
BTW...da war ein _echter_ Presseausweis nur die erste Stufe einer Vorselektion.
Man musste sich zu diesen Veranstaltungen 1,5-2Wochen im Vorfeld akkreditieren, damit für die Sicherheitsorgane BKA, Verfassungsschutz, und MAD genügend Zeit war weitere Risiken zu erkennen und die Akkreditierung ab zu lehnen.
Nein, dürft ihr nicht.
Man darf als nichtpolizeilicher BOS'ler sowas "anmaßen", wenn man für sich selber klar entschieden hat jemanden vom Einsatzort zu entfernen. Man muss sich dann aber auch über mögliche Konsequenzen im Klaren sein.
Ich kannte damals einen Notarzt dem auf einem Einsatz mal der Kragen geplatzt ist.
"Journalist" ging nicht freiwillig, sondern hatte hinterher eine blutige Nase.
Der Notarzt danach knapp 2 Jahre Berufspause...
Wie gesagt: Eine genauere Abgrenzung legitim/nicht legitim verweigert der Gesetzgeber, weil damit unsere Pressefreiheit empfindlich eingeschränkt werden würde.
Man will - aus guten historischen Gründen - die Presse weitestgehend von der Staatsgewalt ausschließen.
Man möchte unbedingt verhindern, das eine amtierende Regierung die Presse beeinflussen kann/könnte.
Wobei - sogut diese Idee auch scheinen mag - aber der Zug eh schon längst abgefahren ist.
Zumindest beim öffentlich rechtlichen gibt es die Parteibuch-Häuptlinge (Intendanten).
Wer sich regelmässig die Nachrichten eines Tages mal einerseits von der ARD, andererseits von dem ZDF, und dann vielleicht noch von den Dritten anguckt, sieht da gewisse Unterschiede in der politischen Färbung der Themen. Alles getreu der Parteilinie des Intendanten.
Das Folk ist ja dumm genug...
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser