Ja, diese Leute müssen sich mit ihrem Presseausweis ausweisen. Der Einsatzleiter hat zu jeder Zeit das Recht, Leute welche sich nicht ausweisen können von der E-Stelle zu verweisen.
Ja, diese Leute müssen sich mit ihrem Presseausweis ausweisen. Der Einsatzleiter hat zu jeder Zeit das Recht, Leute welche sich nicht ausweisen können von der E-Stelle zu verweisen.
Hmm,
also erstmal danke für die schnellen Antworten. Also ich bin in Bayern tätig. Falls das rechtlich relevant ist.
Jetzt hab ich zwei Aussagen aber zwei unterschiedliche. Ich fänd es schon irgendwie krass wenn da jeder sagen kann "He mach ma Platz ich bin von der Presse" und sich dann an den Absperrungen nach vorne drängelt. Mir hat gerade ein RD Kollege noch gesagt das eine Visitenkarte schon ein "ausreichender" Nachweis wäre. Alles sehr verwirrend.
Wo steht das? Im Artikel 5 des Grundgesetzes stehen ja die Paragraphen auf die sich der Jonny immer beruft aber im Absatz 2 steht ja ganz klar..."Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften allgemeiner Gesetze..." Also wie gesagt immer noch sehr verwirrend.
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
genau JEDER hat das Recht sich zu informieren,
ob ein Journalist mit Ausweis oder hans-karl-friedrich-hobbyknips an der Absperrgrenze stehen und Fotos machen,spielt keine Rolle.
ich kann es nicht einem erlauben und dem anderen verbieten.
das den Einsatz beide nicht stören dürfen,steht auf ner anderen Karte. auch das ich dem örtlichen Pressevertreter evtl. in die E Stelle lasse weil man ihn kennt.
an allem dem ändert ein Presseausweis garnichts.
ja und an die Persönlichkeitsrechte (Recht am eigene bild) ect. muß sich auch jeder halten,ob Ausweis oder nicht.
und zur Eingangsfrage, ja jeder darf sich "Presse"nennen, Fotos machen und diese an Redaktionen verkaufen.
Ja, in den Vorschriften allgemeiner Gesetze = in expliziten und konkreten Verboten. Du suchst aber eher etwas, was eine Erlaubnisflicht darstellt, das wirst Du nicht finden.
Allgemeine Literatur
Dafür mal ein paar ganz allgemeine Vorgaben, was hinsichtlich einer Einschränkung der Pressefreiheit alles nicht zulässig ist:
Zitat von Bayerisches Pressegesetz
Ein Presseausweis, der im Endeffekt nur den Mitgliedsausweis einer Berufsvereinigung darstellt, entfaltet also in etwa die gleiche Wirkung wie meine ADAC-Karte oder das Bonusheft von der Videothek.Zitat von Pressegesetz NRW
Berufsjournalisten nutzen den Presseausweis gerne, um sich von denjenigen abzugrenzen, die damit ihr nicht ihr Brot verdienen. Den den "echten" Presseausweis bekommt nur, wer nachweist, dass er mit Journalismus seinen Lebensunterhalt verdient. Das ist Lobbyarbeit, wie sie jede Berufsgruppe macht. Es kommen aber auch zunehmend Presseausweise in Umlauf, die von irgendwem an irgendwen ausgestellt werden.
Eine neuartige Entwicklung stellt in dieser Hinsicht das Internet dar, da es quasi jedem mit einfachsten Mitteln ermöglicht als Presse tätig zu werden und ein im Zweifel weltweites Publikum zu erreichen. Darauf hat man sich noch nicht so recht eingestellt, so dass diese Art von Pressetätigkeit noch weitestgehend unreguliert ist.
Jeder kann sich auf Pressefreiheit berufen und später in seinem Blog berichten. Den BILD-Leserreporter kann man ggf. mit ein paar deutlichen und überzeugt vorgetragenen Worten von der Einsatzstelle verjagen und darauf hoffen, dass da auch nie Konsequenzen nachkommen. Jemanden der seinen Lebensunterhalt mit solchen Bildern verdient oder das Ganze zumindest mit einer gewissen Ernsthaftigkeit betreibt, eher nicht.
Bleibt also die Frage, in wie weit bei einem Einsatz die Pressefreiheit eingeschränkt werden kann. Klar dürfte der Fall sein, wenn der Pressevertreter den Einsatz stört (und stören meint wirklich stören, nicht "gefällt mir nicht") oder sich oder andere gefährdet. Da ergeht es ihm nicht anders als einem x-beliebigen Gaffer. Auch der Schutz der Interessen des Opfers durch Sichtschutz, Decken usw. dürfte unstreitig sein. Privatgelände und Wohnungen sind sowieso tabu.
Bleiben Einsätze, die im öffentlichen Raum geschehen. Hier könnte man ja auf die Idee kommen, den Absperrbereich so weit auszudehnen und zum Gefahrenbereich zu erklären, dass eine Berichterstattung unmöglich wird. Das macht erstens einen riesigen Aufwand und dürfte zweitens einer Überprüfung nicht stand halten. Spätestens dort, wo sich z. B. nicht benötigte Einsatzkräfte, Polizisten, Abschlepper, Anwohner oder Zuschauer einfach so aufhalten, wird man auch die Presse zulassen müssen. Entscheidungen hierzu sind mir aber nicht bekannt.
Eine persönliche Anmerkung:
Die Pressefreiheit ist mit Recht ein hohes Gut. Genau so ein hohes Gut sind die schützenswerten Rechte des Opfers. Es ist mit gutem Grund nicht Aufgabe von Einsatzkräften darüber zu entscheiden, was wie gefilmt oder fotografiert werden darf. Als Pressevertreter "(vulgo in diesem Thread: "Johnny") würde ich da auch fuchsteufelswild werden, wenn Löschmeister Willy Wichtig mir so massiv in meinen Beruf hineinpfuscht.
So lange übrigens regelmäßig Feuerwehrleute, Polizisten und Rettungsdienstkräfte selbst mit der (Handy-)Kamera Fotos machen oder nach einem spektakulären Einsatz auf den Webseiten von Wiebold, Nonstop-News und Co. nach Bildern Ausschau halten, finde ich diese Einstellung gegenüber Pressevertretern hochgradig verlogen. Facebook ist da auch eine tolle Inspirationsquelle.
An der Einsatzstelle findet man die Tätigkeit der Bildpresse ganz schlimm und moralisch verwerflich, guckt aber selbst als erster nach solchen Bildern, wenn irgendwo etwas los war. Auch die TV-Nachrichten, die diese Bilder schließlich kauft und sendet hat wohl noch kaum einer ausgeschaltet. Und das ist die Realität.
Man kann übrigens auch mit Vertretern von Bildagenturen reden und sie bitten, jetzt gleich mal eben nicht zu filmen, dafür gibt man Ihnen dann vorher oder nachher Möglichkeit für ein paar interessante Aufnahmen. Wir haben hier regelmäßig mit dem berühmt-berüchtigten Herrn Wiebold und seinen Mitarbeitern zu tun und noch nie Probleme gehabt. Wenn man natürlich von Anfang an auf Konfrontation gebürstet ist und möglichst krawallig jegliche Ausübung der Pressetätigkeit aufgrund eigener Arroganz und Herrlichkeit verhindern will, muss man sich auf Gegenwind einstellen.
Hallo!
Ja, das ist durchaus von seriösen Journalisten gewollt.
Denn als Journalist sollte man generell immer "unbeteiligter Beobachter" sein.
Aus dieser Warte können einem keine Hintergrundinfos vorliegen, die vielleicht begründen könnten das ein bestimmtes Kennzeichen, ein bestimmtes Gesicht, oder was weis ich, nicht ungefiltert über die Medien gehen sollte.
Das können Opferschutzgründe oder auch Personalgründe sein.
Man bedenke das z.B. SEK/MEK nicht immer und ausschließlich nur vermummt vor ner Kamera her huschen. Genauso wenig die diversen Verfassungsschutzleute.
Man kann einem Jounalisten gegenüber ganz ehrlich sagen was und warum nicht so gut wäre, und ein ausführliches Interview oder ein paar "offizielle" Detailinformationen da vielleicht interessanter für die Öffentlichkeit wären.
Ouha...Wolfgang persönlich? Oder auch sein Kollege Michael W.?
Nie Probleme..?
Ähm sorry...bei welchem BOS und welcher Position schreibst du das?
Sicherlich gibt es noch schwärzere Schäfchen, aber besagte Personen sind mit ABSTAND das (zensiert) was mir in meiner damaligen Berufssparte begegnet ist.
Im vorherigen Beitrag deutete ich an, das wenn man den Job 20 Jahre macht ein wenig mutiert. Besagte Personen sind da schon ein paar Jährchen drüber und gelten diesbezüglich als abschreckende Paradebeispiele.
BTW:
Klar gibt es in dieser Branche, geprägt von Freiberuflern, eine erhebliche Konkurrenz.
Die Liste der möglichen Kunden ist, weniger bei Print, aber vor allem im TV-Bereich relativ kurz.
Kommen an einer E-Stelle sagen wir mal nacheinander 4 Kameraleute an, haben die ersten beiden den Auftrag, die Nummer 3 und 4 hat nur dann eine Chance noch einen Abnehmer zu finden, wenn sich von den ersten beiden einer nen Bein gebrochen hat, oder der Akku gerade leer war...:-)
Dieser Konkurrenzdruck führt u.a. dazu, das die meißten Branchenvertreter die StVO sehr "weich" interpretieren. Mit 50....80....100Km/h oberhalb der jeweils zugelassenen Maximalgeschwindigkeit, oder nachts mit 80 durch Fußgängerzonen ist da *räusper* durchaus üblich.
Aber es gibt da diesen W.W., dem nachgesagt wird u.a. auch mal im Blaulichtrausch mehrere Km gesperter Autobahn abgeflogen zu sein, angeblich ohne gemerkt zu haben das der frische Asphalt noch dampfend wechspritzte.
Einer von diversen Fällen, wo ein gewisser Führerschein für ein paar Monate eingezogen wurde...
Das ist wohl war. Einige wenige schwarze Schafe haben die gesamte Branche in eine Stellung gebracht, wo mancherorts nur noch Vorurteile gegenüber der Presse hoch gehalten werden.
Das führt leider bei vielen BOS'lern zu einer Vorsicht und Abneigung, die kein akzeptables Arbeitsklima mehr erlauben.
Viele bedrängte Journalisten schießen sofort reflexartig mit Dienstaufsichtsbeschwerden, was ich auch immer für bissel überzogen hielt.
Für richtig heftige Fälle (sehr selten, ist mir damals im Kollegenkreis nie zu Ohren gekommen) haben Journalisten immer eine Telefonnummer dabei, wo sie mit ein paar Worten direkt Unterstüztung bekommen - und wo innerhalb von Minuten sogar POL, ja sogar MEK/SEK ganz gehörig zurechtgewiesen werden.
In meinem Handy liegt diese Nummer noch unter dem Namen "Condor"...
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Hallo zusammen,
nachdem ich hier schon als Gast rege mitgelesen habe möchte ich mich auch hier mal beteiligen.
Ich möchte zu diesem Thema mal 2 Links beisteuern.
Einmal ein Atikel der im Löschblatt der Feuerwehr Hamburg zum Thema Zusammenarbeit mit der Presse erschienen ist Seite 19:
http://www.hamburg.de/contentblob/30...chblatt-45.pdf
und ein Artikel der Polizei Hamburg zum Thema Jugendpresse Seite 14:
http://www.hamburg.de/contentblob/31...10-2011-do.pdf
Finde ich sehr gut und sagt m. E. alles Wesentliche aus.
Wir sind Teil der Staatsmacht und dementsprechend nicht nur dem "Kunden", sondern auch den Grundsätzen unserer Demokratie verpflichtet, wozu eine starke, freie Presse ganz eindeutig gehört. Keineswegs sind wir dafür zuständig, über moralische und ethische Fragestellung zu entscheiden.
Mag alles sein und finde ich nicht richtig, es ist aber nicht meine Aufgabe, dass an der Einsatzstelle zu ahnden.
Dort habe ich in erster Linie die Interessen meines "Kunden" im Sinn, danach meine eigenen. Beides lässt sich häufig am besten dadurch wahren, dass ich auch der Presse ermögliche, ihre Arbeit zu machen. Wie gesagt, miteinander reden wirkt manchmal wahre Wunder und einfach akzeptieren, dass gewisse Bilder, auch wenn sie mir nicht gefallen, dennoch aufgenommen werden dürfen bzw. dann erst im Schneideraum entschärft werden. An der Einsatzstelle sind dann auch der böse Blaulichtreporter und der nette, bekannte Fotograf vom lokalen Käseblatt für mich gleich.
Den ein oder anderen mag es bspw. stören, wenn es irgendwo eine abgedeckte Leiche zu sehen gibt, verboten ist es aber nicht. Daran muss man sich gewöhnen, auch wenn es persönlich schwer fällt.
Hallo!
Aha, das ist aus der Blickweise von FW und RD eine durchaus übliche Reibungsstelle, bei der POL hingegen nicht:
Abgedeckte Leiche!
Wenn Menschen durch Unfall oder Tötungsdelikt ums Leben kommen, wird von ALLEN Medien entsprechendes Bildmaterial verlangt.
Absolute Nogo's sind offene Leichen oder Leichenteile.
Aber abgedeckte Leichen, oder der obligatorische Vorgang der Bestatter mit dem Zinnsarg sind absolut nicht verwerflich oder in irgendeiner Weise kritikwürdig.
Wie könnte man sonst deutlicher im Bild darstellen, das es etwas entgültiges, von niemandem rückgängig zu machndes für einen Menschen und einer unbestimmten Anzahl von Angehörigen war, was dort passiert ist?
Diskrete Bildsprache.
Das allerhöchste der Gefühle ist da eine tote Hand die unter dem Leichentuch herschauend diffus in einer Bildecke erahnbar sein darf.
Es gibt freilich auch "härtere" Leute die Boulevarmässig, oder besser gesagt als Kriegsberichterstatter ihre Linse über den kompletten Leichenkörper schwenken, während da noch kein Tuch drüber ist - oder gar das Leichentuch für ein Ekelfoto nochmal extra entfernen.
Ja! Auch schon vorgekommen!
Wer mit solch einem Material aber in einer seriösen (z.B. öffentlich rechtlichen) Redaktion aufwartet, wird da sehr schnell wieder raus befördert und bekommt noch Sprüche gedrückt das er besser in Afganistan arbeiten solle.
Ich gebe zu das Grenzen teilweise verschwimmen.
Wenn sich mir damals Situationen stellten wo man draufhalten wollte/musste, aber dabei Persönlichkeitsrechte verletzt hätte, schaute man halt wie man die Aufnahme eben so anfertigen konnte, ohne Schaden an zu richten das Bild dennoch sprechen zu lassen.
Ein Beispiel von mir, welche Situation mir gerade so einfällt:
Nächtlicher Wohnungsbrand. Altbausiedlung, zunächst keine offenen Flammen, aber viel Rauch. Vereinzelte Leute wurden mit Fluchkappen raus geführt.
Ansonsten eben viel Hektik und Blaulicht.
Also bis dahin nichts wirklich aussergewöhnliches...war zu meiner Zeit so 1-2 mal wöchentlich.
Doch schwupps...als ich auf der gegenüberliegenden Straßenseite nochmal her ging um irgendwo zumindest ein Flackern filmen zu können, erblickte ich durch die Hofeinfahrt in starken Rauch verhüllt drei Sanis mit NA über einer am Boden liegenden Person. Manuelle Wiederbelebung.
Ich habe aus dieser Distanz (so knappe 20m) diese dramatische Situation gefilmt, ohne das von dem Opfer auch nur ein Körperteil zu erkennen gewesen sein könnte.
Die Signalwesten der vier Leute über dem Opfer haben völlig gereicht um mit dem Bild aus zu drücken, was wichtig war.
Anderes Beispiel vonwegen verschwimmende Grenzen:
Ein Kollege vor vielen Jahren fuhr zu einer Schießerrei. Junge Frau mit mehreren Schüssen aus geringer Distanz quasi hingerichtet - wie sich kurze Zeit später herrausstellte ein "Ehrenmord".
Besagter Kollege war absolut kein Blutfetischist, sondern ebenso seriös wie die meißten.
Kurz nach der telefonischen Ankündigung beim Kunden, vermeldete die Lokalzeit da gerne einen 1:30'er Beitrag raus machen zu wollen, die AKS hätte dann auch noch ein bisschen mehr Material. Passiert ja nicht all zu häufig sowas.
Der Kollege kam wieder ins Büro und ein anderer Kollege schnitt das Material vor.
Der Cutter kam wenige Minuten mit einer ziemlich blassen Nase ins Büro.
Er hatte da ein Bild gefunden, welches er nicht anraten würde für den Kunden drinn zu lassen. Der Kameramann bekam, wie alle anderen bei der Sichtung ebenso ne blasse Nase.
Zwischen geparten Fahrzeugen wieder manuelle HL-Belebung, vom Opfer nichts zu sehen.
Patient wird aufgegeben, die Sanitäter bleiben versteinert drum hocken.
Am Kopf des Opfers nimmt der Sani den Beathmungsbeuten wech und zieht sein Knie zurück, womit der Kopf des Opfers offenbar gestützt wurde.
Jedenfalls neigte sich der Leblose Kopf mit blutverschmiertem Mund und extrem schuldeinflößendem Blick direkt in Richtung der rund 15m entfernten Kamera.
Diese vielleicht 10...15 Sekunden wurden selbstverständlich raus geschnitten und nicht an die Medien verkauft.
Aber ich war anschließend an der Diskussion beteiligt, ob man das Bild nicht ausdrucken sollte und in einem angemessenen Rahmen im Bereitschaftsraum aufhängen sollte.
Quasi als "Ermahnung" einer Toten als Medienvertreter ganz genau auf sich zu schauen was seriöse Arbeit angeht.
Es wurde sich aber entschieden das Material in Videoform firmenintern für spezielle Fälle zu archivieren.
Wenn wir mal wieder solche Praktikanten hatten die häufiger das Wort "Geil" an heftigeren E-Stellen verwendeten, zeigte man denen diese paar Sekunden Film. Wenn sie danach wieder aufnahmefähig waren wurde die Geschichte dazu erzählt. Danach hatten die dann meißt den Respekt, den man haben sollte.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Ich nehm die Bildzeitung von vorgestern, reiss ein Stück aus der ersten Seite raus, nehm einen schwarzen Edding und schreibe über die Möpse des dort abgebildeten Mädels groß "Presseausweis" drauf. Was macht dein Einsatzleiter dann?
Der Wisch hätte die gleiche Rechtswirkung, wie jeder andere "Presseausweis"...
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