Zitat Zitat von FF Pulsnitz Beitrag anzeigen
Ja, diese Leute müssen sich mit ihrem Presseausweis ausweisen. Der Einsatzleiter hat zu jeder Zeit das Recht, Leute welche sich nicht ausweisen können von der E-Stelle zu verweisen.
Ich nehm die Bildzeitung von vorgestern, reiss ein Stück aus der ersten Seite raus, nehm einen schwarzen Edding und schreibe über die Möpse des dort abgebildeten Mädels groß "Presseausweis" drauf. Was macht dein Einsatzleiter dann?

Der Wisch hätte die gleiche Rechtswirkung, wie jeder andere "Presseausweis"...