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Wenn die Polizei nichts macht, oder selbst genug zu tun hat oder ähnliches, ist man - zumindest in NRW - als Feuerwehr dazu berechtigt jemanden der Einsatzstelle zu verweisen.

Und wenns hart auf hart kommt, darf man sogar eine Person mit Gewalt entfernen.

Sprich man muss der Person vorher eine klare Ansage machen. Bsp: "Ich verbiete Ihnen den Aufenthalt in dem und dem Bereich und fordere Sie auf den Einsatzbereich sofort zu verlassen, ansonsten werde ich Sie gewaltsam entfernen lassen."

MkG