Ergebnis 1 bis 15 von 114

Thema: Signalleuchten im Pressedienst

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    @ FF112DN: Danke für die Klarstellung! ;-)

    Ich finde es lächerlich, dass sich Pressefotografen als "Dokumentationshelfer" bei Einsätzen sehen und verkaufen wollen. Sicherlich kommt so etwas vor, aber Dokumentationsaufgaben hat immer derjenige, der auch die Tätigkeit ausführt. Wenn ich in der Klinik Wunden dokumentieren muss, ruf ich ja auch nicht die Presse an, sondern greife auf unsere Foto- und Dokumentationsabteilung zurück (wir können uns eine solche Abteilung leisten!) Ansonsten greife ich selbst zur Kamera.
    Und dann daraus auch noch Sonderrechte oder gar Sondersignal (das übrigens im Slang der Fachkreise SoSi abgekürzt wird) abzuleiten, finde ich absurd.
    Genauso finde ich Einsatzstellenbilder als Teil des Journalismus mit Sicherheit aufregend, aber nicht im Geringsten als absolut notwendig. Klar bleibt mein Blick auch bei solchen Fotos in der Zeitung hängen, aber daraus Rechte des Journalisten abzuleiten, ist doch schon sehr weit hergeholt. Solche Fotos haben nur einen Sinn: Nämlich die Sensationsgier der Konsumenten und damit die Auflage bzw. Einschaltquote zu steigern. Andere Pressesparten arbeiten mit Paparazzi!

    Und aufgrund dieser Meinug bin ich absolut gegen die Sonderbehandlung von Presseleuten. Der Einzige, der an einer Einsatzstelle Fotos oder Videos machen darf, der auch eine hoheitliche Aufgabe wahrnimmt (und damit SoRe genießt), sind Dokumentationsbeauftragte der eingesetzten Organisation, sei es Polizei, FW oder sonstiger Einsatzformationen. Und diese Fotos können dann meinetwegen auch selektiert an die Presse im Rahmen einer Presseerklärung weitergegeben werden.
    Aber dass Reporter mit Blau- oder andersfarbigen Licht zur Einsatzstelle fahren, dabei andere Menschleben auf's Spiel setzen (und keiner kann mir erzählen, dass Fotografen besser autofahren als Einsatzkräfte, und leider kommt es da oft genug zu tragischen Unfällen!), Einsatzkräfte evtl. behindern (und wenn es nur in Form eines Interviews ist), nur um ein sensationelles Foto zu machen und sich dabei oft über Persönlickeitsrechte von Patienten hinwegsetzen, finde ich völlig überflüssig!!!

    Kein Mensch kann mir erzählen, dass diese Arbeit wichtig ist. Denn wenn sie es wäre, würden die Feuerwehren ihre Fotos selbst machen!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
    29.02.2008
    Beiträge
    94
    Tja, dem ist ja wohl eigentlich nichts mehr hinzuzufügen!

    Wir haben hier im Ort auch einen, der meint mit einer gelben Leuchte fahren zu müssen. Und er behindert uns auch an der Einsatzstelle, und und und. Quasi ist er das alles, was hier an negativen Eigenschaften eines Reporters genannt wurde.

    Ich frage mich immer nur, warum da nicht eingegriffen wird. Warum werden solch Störenfriede nicht der Einsatzstelle verwiesen, wenn sie offensichtlich beabsichtigt Einsatzkräfte behindern? Warum geift da bitte die Polizei nicht ein (wenn sie vor Ort ist)? Haben die Angst vor einem Nachspiel, Angst vor einem schlechten Image? Ich will jetzt keineswegs die Polizei schlecht machen, nur diese Frage stelle ich mir wirklich.

    Das man im Rampenlicht als Feuerwehrmann, Polizist, Rettungsassistent etc. steht, ist mir klar. Wenn dann noch ein dummer Spruch vom Feuerwehrmann zum Reporter kommt, könnte sich das ja auch auf den Artikel auswirken. Das ist hier auch bereits schonmal passiert...

    Aber manchmal sollte man auf Pressefreiheit schei...! Oder sollte man von Pressefrechheit sprechen?

  3. #3
    Registriert seit
    15.01.2007
    Beiträge
    83
    Wenn ich mir zuerst diese Aussage durchlese:

    >Wir haben hier im Ort auch einen, der meint mit einer gelben Leuchte fahren zu müssen. Und er behindert uns auch an der Einsatzstelle,...<


    Und dann diese Frage:

    >Ich frage mich immer nur, warum da nicht eingegriffen wird.<



    Du bist betroffen und fragst, warum du nichts machst????

  4. #4
    Registriert seit
    06.06.2007
    Beiträge
    376
    zum Thema eingreifen:

    Wenn die Polizei nichts macht, oder selbst genug zu tun hat oder ähnliches, ist man - zumindest in NRW - als Feuerwehr dazu berechtigt jemanden der Einsatzstelle zu verweisen.

    Und wenns hart auf hart kommt, darf man sogar eine Person mit Gewalt entfernen.

    Sprich man muss der Person vorher eine klare Ansage machen. Bsp: "Ich verbiete Ihnen den Aufenthalt in dem und dem Bereich und fordere Sie auf den Einsatzbereich sofort zu verlassen, ansonsten werde ich Sie gewaltsam entfernen lassen."

    MkG

  5. #5
    Registriert seit
    15.02.2002
    Beiträge
    197
    Zitat Zitat von FF112DN Beitrag anzeigen
    zum Thema eingreifen:

    Wenn die Polizei nichts macht, oder selbst genug zu tun hat oder ähnliches, ist man - zumindest in NRW - als Feuerwehr dazu berechtigt jemanden der Einsatzstelle zu verweisen.

    Und wenns hart auf hart kommt, darf man sogar eine Person mit Gewalt entfernen.

    Sprich man muss der Person vorher eine klare Ansage machen. Bsp: "Ich verbiete Ihnen den Aufenthalt in dem und dem Bereich und fordere Sie auf den Einsatzbereich sofort zu verlassen, ansonsten werde ich Sie gewaltsam entfernen lassen."

    MkG
    Das ist wohl richtig, aber das steht eben nicht in Einklang mit dem Presserecht. Ein Vertreter der Presse, welcher sich (zumindest bis zum 31.12.2008) mit dem Presseausweis inkl. Aufdruck der Innenministerkonferenz an der E-Stelle ausweisen kann, hat das Recht an der E-Stelle zu sein. Er darf sich auch innerhalb der Absperrungen aufhalten, soweit er nicht die Arbeiten behindert und keine besondere Schutzausrüstung (und dazu gehört nicht der einfache Feuerwehrhelm, sondern PA, CSA etc.) erforderlich ist.

    Inwieweit er dort Fotos machen darf, steht ja auf einem anderen Blatt.

    Zurück zum Thema: Es macht weder aus Sicht der Öffentlichkeit noch aus Sicht der Feuerwehr Sinn, wenn Pressevertreter mit irgendeiner Art von Sonderrechten zur E-Stelle gelangen können. Es gäbe hierfür nicht einmal eine rechtliche Grundlage.
    Auch beim Thema "Feuerwehrpressesprecher" bin ich da sehr vorsichtig. Auch die einsatzbezogene Dokumentation durch die Pressesprecher kann nicht als so wichtig angesehen werden, dass eine Anfahrt mit Sosi zu rechtfetigen wäre. Selbstverständlich ist eine gute Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie eine fundierte Einsatzdokumentaion wichtig, für den unmittelbaren Einsatzerfolg spielt sie aber keine Rolle.
    Gruß
    Axel

  6. #6
    Registriert seit
    15.05.2006
    Beiträge
    13
    Wir haben im Kreis auch einen Fotografen der mit Melder ausgestattet ist und immer dann mitalarmiert wird wenn es Interessant werden könnte, allerdings hat der keinerlei Sonderrechte auf der Anfahrt zur Einsatzstelle.

    Und zum Thema Presseleutchens mit Gewalt aus der Einsatzstelle werfen: Denkt immer dran, ihr wollt auch was von denen, vornehmlich positive Berichte. Und wenn ihr denen blöd kommt kann es passieren dass die auch einfach Schrott schreiben und eure Arbeit in den Dreck ziehen. Bisher hatte ich zwar noch keinen Kontakt mit denen, aber von Kameraden habe ich bisher immer gehört dass die Pressemenschen sich meist verziehen wenn man sie höflich bittet und auf die Einsatzleitung bzw. Pressestelle verweist. Die wollen sich nämlich im Gegenzug auch nicht die Beziehung zu den HiOrgs versauen weil sie dann eventuell keine guten Fotos mehr machen können.
    Guido Gelhard
    Helfer, B1 1.TZ
    OV Paderborn
    GFB Arnsberg
    LV NRW

  7. #7
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von axeme Beitrag anzeigen
    Das ist wohl richtig, aber das steht eben nicht in Einklang mit dem Presserecht. Ein Vertreter der Presse, welcher sich (zumindest bis zum 31.12.2008) mit dem Presseausweis inkl. Aufdruck der Innenministerkonferenz an der E-Stelle ausweisen kann, hat das Recht an der E-Stelle zu sein. Er darf sich auch innerhalb der Absperrungen aufhalten, soweit er nicht die Arbeiten behindert
    ... davon war aber im Beispiel auch die Rede.

    und keine besondere Schutzausrüstung (und dazu gehört nicht der einfache Feuerwehrhelm, sondern PA, CSA etc.) erforderlich ist.
    Das sehe ich deutlich anders, wenn im FSHG von Personen "die sich oder andere gefährden" die Rede ist, gilt das auch für den unbehelmten Pressevertreter, sofern er sich in einem Bereich aufhält, in dem ein Helm erforderlich ist. Denn dort gefährdet er sich.
    Von dort würde ich ihn folglich dann auch entfernen lassen.

  8. #8
    Registriert seit
    15.02.2002
    Beiträge
    197
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ... davon war aber im Beispiel auch die Rede.


    Das sehe ich deutlich anders, wenn im FSHG von Personen "die sich oder andere gefährden" die Rede ist, gilt das auch für den unbehelmten Pressevertreter, sofern er sich in einem Bereich aufhält, in dem ein Helm erforderlich ist. Denn dort gefährdet er sich.
    Von dort würde ich ihn folglich dann auch entfernen lassen.
    Soweit gebe ich dir recht. Es geht auch nicht um den Fall, wo der Pressevertreter im Trümmerschatten etc., also in einem absoluten Gefahrenbereich, steht. Es geht um den deutlich häufiger auftretenden Fall, dass sich der Pressevertreter einfach nur im Absperrbereich befindet. Hier ist er nach seiner Berufsgenossenschaft, im Gegensatz zum Feuerwehrmann, nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen.
    Zudem kann der Einsatzleiter einen Pressevertreter, welcher sich in einem unmittelbaren Gefahrenbereich befindet, nur aus genau diesem Bereich verweisen. Ein Aufenthalt an der Einsatzstelle im Absperrbereich der Feuerwehr kann aber allgemein nicht verboten werden.

    Damit dieses Thema nicht weiter ausufert vielleicht ein Tipp für alle, die sich mit dem Thema Pressearbeit an Einsatzstellen auseinander setzen möchten: Das Buch "Gute Taten gut verkaufen" von Jens-Peter Wilke ist da sehr zu empfehlen (in erster Linie für angehende Pressesprecher der Feuerwehren).
    Geändert von axeme (09.10.2008 um 14:52 Uhr)
    Gruß
    Axel

  9. #9
    Registriert seit
    29.02.2008
    Beiträge
    94
    Zitat Zitat von offi Beitrag anzeigen
    Wenn ich mir zuerst diese Aussage durchlese:
    >Wir haben hier im Ort auch einen, der meint mit einer gelben Leuchte fahren zu müssen. Und er behindert uns auch an der Einsatzstelle,...<
    Und dann diese Frage:
    >Ich frage mich immer nur, warum da nicht eingegriffen wird.<
    Du bist betroffen und fragst, warum du nichts machst????
    Ich reagiere nur in der Form, dass ich ihm weiß mache, er soll mich in Ruhe lassen...
    Desweiteren bin ich nur ein Löschknecht und habe somit ja wohl nicht das Recht Reporter von der Einsatzstelle zu entfernen, solange sie mich nach meiner Aufforderung in Ruhe lassen, was ja nicht bedeutet, das andere Trupps auch in Ruhe gelassen werden.

    Wenn ich dürfte wie ich könnte, das wär was...

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •