Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
also rein Formal gesehen hat der Disponent richtig gehandelt!

Diese Daten die er hat sind Daten des Rettungsdienstes. Der DAtenschutz verbietet es diese Daten ohne Einverständnis des betroffenen an externe weiterzugeben, sofern es nicht für spezielle Fälle anders geregel ist! (-> Abrechnung!)

Das Krankenhaus als solches ist zwar teil der Rettungskette, aber nicht teil des Rettungsdienstes! Also Extern! (Im Gegensatz zum RD Personal, bzw deren Melder)
Daher dürfen solche Sachen eigendlich nicht weitergegeben werden...
Mit welcher Begründung macht dann der Rettungsdienst dem angefahrenen Krankenhaus bzw. dem Behandlungsteam eine Übergabe? Immerhin stehen auf dem Einsatzprotokoll Daten, die nun wirklich niemanden was angehen, zum Beispiel Auftragsnummer, Rettungsmittel, Bestazung und deren Qualifikation etc. Und diese Daten sind zumindest laut Protokoll dazu bestimmt, im KH zu verbleiben (Durchschlag).
Irgendwie haut das ja mit dem Datenschutz und der Verschwiegenheit nicht hin!

Gruß, Mr. Blaulicht