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Thema: Daten von der Leitstelle

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ne, war schon aus der Arbeit heraus, mit Nennung der Auftragsnummer (mir lag das Einsatzprotokoll vor).

  2. #2
    ric_auslöser Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ne, war schon aus der Arbeit heraus, mit Nennung der Auftragsnummer (mir lag das Einsatzprotokoll vor).

    dann nehme ich an hatte der einfach keine Lust nachzusehen, Traurig aber wahr. Leider kommt das auch vor!

    Gruß

  3. #3
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    Tja, in diesem Fall wäre es wirklich sinnvoll gewesen.

    Aber wirklich wundern tut mich´s net.

    Wie gesagt, ich wollte wissen, ob es da irgendweine Rechtsgrundlage gibt.

  4. #4
    ric_auslöser Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Tja, in diesem Fall wäre es wirklich sinnvoll gewesen.

    Aber wirklich wundern tut mich´s net.

    Wie gesagt, ich wollte wissen, ob es da irgendweine Rechtsgrundlage gibt.

    Also wie gesagt in diesem Fall wäre mir nichts bekannt warum der nicht die Daten weitergeben sollte. Im Grunde habt Ihr das Einsatzprotokoll des Einsatzes und da steht erheblich mehr drauf als wir in unserem Leitsystem über den Einsatz haben.

    Wenn man es genau nimmt sollten wir manchmal anrufen und nachfragen denn wir wissen ja wirklich nur das was über Telefon reinkommt und was uns der Rettungsdienst als Lage gibt mehr ist uns nicht bekannt.

    Gruß

  5. #5
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    Hi,

    also rein Formal gesehen hat der Disponent richtig gehandelt!

    Diese Daten die er hat sind Daten des Rettungsdienstes. Der DAtenschutz verbietet es diese Daten ohne Einverständnis des betroffenen an externe weiterzugeben, sofern es nicht für spezielle Fälle anders geregel ist! (-> Abrechnung!)

    Das Krankenhaus als solches ist zwar teil der Rettungskette, aber nicht teil des Rettungsdienstes! Also Extern! (Im Gegensatz zum RD Personal, bzw deren Melder)
    Daher dürfen solche Sachen eigendlich nicht weitergegeben werden...

    Aber: Wenn natürlich jemand des Medizinischen Personal der NACHWEISLICH mit dem Fall zu tun hat anruft und soetwas wie eine Rückrufnummer haben möchte und dies mit einer aus medizinischen Gründen dringenden Kontakaufnahme mit Angehörigen begründet, so muss es zu einer Güterabwägung kommen, an deren Ende in einem solchen Fall eigendlich nur die heruasgabe der Tel. Nummer stehen kann. (MAn beachte das es um etwas geht, das eigendlich sowieso in den Tel. Büchern steht)
    Bei anderen Dingen aus dem Datenbestand des Einsatzes mag es anders aussehen...

    Und selbst wenn ich nicht bereit bin, diese Nummer herauszugeben weil ich der Meinung bin, das mir trotz der offensichtlich vorhandenen REchtfertigungsgründe Ärger ins Haus stehen kann (Bis zur Entlassung!), dann kann ich immer noch SELBER die Rückrufnummer anwählen und um Kontakaufnahme mit dem KH bitten!

    Gruß
    Carsten
    (kein Dispo)
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  6. #6
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    also rein Formal gesehen hat der Disponent richtig gehandelt!

    Diese Daten die er hat sind Daten des Rettungsdienstes. Der DAtenschutz verbietet es diese Daten ohne Einverständnis des betroffenen an externe weiterzugeben, sofern es nicht für spezielle Fälle anders geregel ist! (-> Abrechnung!)

    Das Krankenhaus als solches ist zwar teil der Rettungskette, aber nicht teil des Rettungsdienstes! Also Extern! (Im Gegensatz zum RD Personal, bzw deren Melder)
    Daher dürfen solche Sachen eigendlich nicht weitergegeben werden...
    Mit welcher Begründung macht dann der Rettungsdienst dem angefahrenen Krankenhaus bzw. dem Behandlungsteam eine Übergabe? Immerhin stehen auf dem Einsatzprotokoll Daten, die nun wirklich niemanden was angehen, zum Beispiel Auftragsnummer, Rettungsmittel, Bestazung und deren Qualifikation etc. Und diese Daten sind zumindest laut Protokoll dazu bestimmt, im KH zu verbleiben (Durchschlag).
    Irgendwie haut das ja mit dem Datenschutz und der Verschwiegenheit nicht hin!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Mit welcher Begründung macht dann der Rettungsdienst dem angefahrenen Krankenhaus bzw. dem Behandlungsteam eine Übergabe? Immerhin stehen auf dem Einsatzprotokoll Daten, die nun wirklich niemanden was angehen, zum Beispiel Auftragsnummer, Rettungsmittel, Bestazung und deren Qualifikation etc. Und diese Daten sind zumindest laut Protokoll dazu bestimmt, im KH zu verbleiben (Durchschlag).
    Irgendwie haut das ja mit dem Datenschutz und der Verschwiegenheit nicht hin!

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ganz einfach:
    Weil es entsprechend geregelt ist das GENAU DIESE Daten zu einem festgelgten Zweck übergeben werden! So ganz würde es ja auch nicht funktionieren wenn der RD den Patienten Wortlos vor der Tür abliefern würde!

    Gruß
    Carsten
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  8. #8
    Registriert seit
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    Wo ist das geregelt? Genau das suche ich ja!

    Soweit ich weiß, muss der Rettungsdienst dem nachfolgenden Behandlungsteam alle relevanten Daten, die im Zusammenhang mit diesem Einsatz stehen übermitteln. Was dabei relevant ist, entscheidet derjenige, der die Daten braucht.
    Wie hier richtig geschrieben wurde, ist die Leitstelle ebenfalls als Teil des Rettungsdienstes zu sehen. Also verstehe ich nicht, warum Anamnese, Epikrise, Anschrift des Patienten und das alles - sogar Fahrzeugrufnamen, Auftragsnummer, Einsatzzeiten u.ä. - übermittelt werden darf, aber eine in diesem Fall für die Diagnose und Therapie wichtige Telefonnummer nicht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS:
    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    So ganz würde es ja auch nicht funktionieren wenn der RD den Patienten Wortlos vor der Tür abliefern würde!
    Ich sehe jeden Tag wieder, dass das im Krankentransport als Teil des Rettungsdienstes wunderbar funktioniert. Die meisten Besatzungen von KTWs haben keine Ahnung davon, was der Patient hat, den sie gerade durch die Gegend fahren. Aber das ist eine andere Geschichte...

  9. #9
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Und selbst wenn ich nicht bereit bin, diese Nummer herauszugeben weil ich der Meinung bin, das mir trotz der offensichtlich vorhandenen REchtfertigungsgründe Ärger ins Haus stehen kann (Bis zur Entlassung!), dann kann ich immer noch SELBER die Rückrufnummer anwählen und um Kontakaufnahme mit dem KH bitten!
    Kann mich Carsten da nur anschliessen...

    Meistens sag ich dem Dispo schon direkt, dass er doch bitte nochmal da anrufen möge ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: OT: Oder man macht die Übergabe und das KH erinnert sich nicht mehr daran, sobald man aus der Tür ist *g*

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