Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
@ Andreas
Was hast Du denn für das Triopan und die Heckklappenblitzer hingelegt?

Habe bei mir "verlastet":
-3 Rettungsdecken
-Notfallkoffer mit Infusionen, Blutdruckmeßgerät, Intubationsbesteck, Notfallmedis (vorab; habe die entsprechende Ausbildung-> also rechtlich zulässig)
Also, wenn du nicht grade Arzt sein solltest ist das Vorhalten von Notfallmedikamenten nicht zulässig. Wer hat sie dir denn verschrieben? Die einzige Möglichkeit an diese ranzukommen ist sie aus Medikamentenschränken zu nehmen (könnte evtl. auch als Diebstahl gedeutet werden).

Den Arzt möchte ich kennerlernen, der für einen privaten Notfallkoffer anderer Rezepte ausstellt.