Gibt es da nicht einen Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag, den du hier gerade etwas untergehen lässt?Zitat von Mr. Blaulicht
Gruß
Sebastian
Gibt es da nicht einen Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag, den du hier gerade etwas untergehen lässt?Zitat von Mr. Blaulicht
Gruß
Sebastian
Klär mich auf: Wer stellt denn so einen Strafantrag, und warum?Zitat von DaRake
Gruß, Mr. Blaulicht
Mit Notkompetenz in diesem Thread hier um sich zu werfen halte ich für höchst fragwürdig. Wie schon geschrieben wurde: Die gibt es nicht!
Wenn der Patient sein Einverständnis in eine Maßnahme gibt, dann darf das auch die Oma von nebenan tun - vorausgesetzt, er wird aufgeklärt.
Ist der Pat. nicht ansprechbar, muss vom mutmaßlichen Willen ausgegangen werden - und sehr sehr viele Leute lassen lieber erstmal einen Arzt an sich schaffen als einen RA/RS/Ersthelfer. Jedoch darf man, ist man in der Maßnahme trainiert, auch als Ersthelfer in so einer Sit. den Zugang legen und weitere Maßnahmen einleiten (Medigabe).
Die Notkompetenz ist in meinen Augen der größte Schwachsinn überhaupt. Lediglich eine Stellungnahme (keine Richtlinien!) der BÄK.
Nachzulesen sind die Argumente übrigens in R. Tries, Juristische Probleme im Rettungsdienst
my2cents
thilo
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)