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Thema: Zusätzliche "Ausrüstung" im Privat-PKW???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    14.12.2004
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Könnte juristisch aber etwas kompliziert werden. Denn anzeigen kann und darf Dich nur der Geschädigte (oder der von ihm Beauftragte). Ausser, der ermittelnde Staatsanwalt stellt ein öffentliches Interesse fest, die Tat zu verfolgen.
    Gibt es da nicht einen Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag, den du hier gerade etwas untergehen lässt?

    Gruß
    Sebastian

  2. #2
    Registriert seit
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    4.289
    Zitat Zitat von DaRake
    Gibt es da nicht einen Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag, den du hier gerade etwas untergehen lässt?

    Gruß
    Sebastian
    Klär mich auf: Wer stellt denn so einen Strafantrag, und warum?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Registriert seit
    08.12.2004
    Beiträge
    788
    Mit Notkompetenz in diesem Thread hier um sich zu werfen halte ich für höchst fragwürdig. Wie schon geschrieben wurde: Die gibt es nicht!
    Wenn der Patient sein Einverständnis in eine Maßnahme gibt, dann darf das auch die Oma von nebenan tun - vorausgesetzt, er wird aufgeklärt.
    Ist der Pat. nicht ansprechbar, muss vom mutmaßlichen Willen ausgegangen werden - und sehr sehr viele Leute lassen lieber erstmal einen Arzt an sich schaffen als einen RA/RS/Ersthelfer. Jedoch darf man, ist man in der Maßnahme trainiert, auch als Ersthelfer in so einer Sit. den Zugang legen und weitere Maßnahmen einleiten (Medigabe).
    Die Notkompetenz ist in meinen Augen der größte Schwachsinn überhaupt. Lediglich eine Stellungnahme (keine Richtlinien!) der BÄK.
    Nachzulesen sind die Argumente übrigens in R. Tries, Juristische Probleme im Rettungsdienst

    my2cents

    thilo

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