Könnte juristisch aber etwas kompliziert werden. Denn anzeigen kann und darf Dich nur der Geschädigte (oder der von ihm Beauftragte). Ausser, der ermittelnde Staatsanwalt stellt ein öffentliches Interesse fest, die Tat zu verfolgen. Dann darf auch ohne Anzeige ermittelt werden. Aber ich glaube, da musst Du schon venenpunktierend durch die Innenstadt laufen... ;-)Zitat von Fabpicard
Gruß, Mr. Blaulicht





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