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@thorben
schonmal an den Zugang para gedacht? Die Folgen von G 40 im Gewebe muss ich dir ja nicht weiter erläutern, Oder doch?
was in meiner "klitzekleinen" Notfalltasche drin ist, ist in einem der ersten Beiträge zu sehen!
allerdings sind seit meinem Beitrag von 2003 noch ne RR-Manschette + Stethoskop und 2 Kühlkompressen dazugekommen!
Klärt mich mal einer auf was das heissen soll?????Zitat von akkonsaarland
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Ist im prinzip nur eine Umschreibung für "Da stimme ich dir absolut zu" - wird geschrieben, wenn man die Formulierung des Schreibers gut findet.
MFG Flo
Also wieder Beiträge ohne Inhalt, nach dem Schema "Ich sammel mal schnell Beitrag-Zahlen mit "Ich auch" oder Ähnlichem". Ich dachte das Thema war durch und jeder hier weiss, dass es auf die Inhalte der Beiträge und nicht auf die Anzahl ankommt.Zitat von Freakmaster
Dazu fällt mir nur eines ein: http://www.vds-ev.de/Zitat von Mr. Blaulicht
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Als "Zusatzausstattung" habe ich
eine Flasche Händedesi, die sinnvollste Zusatzausstattung die es gibt
eine Schachtel Nitril Handschuhe, bin Allergiker
eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien
hin und wieder eine Einwegdecke
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
guggst Du hier.Zitat von AkkonHaLand
Dort unter Punkt 3. Was mich dabei irritiert, ist das Wort "Jugendsprache". Und eigentlich dachte ich, wir sind hier alle erwachsen ;-)
Gruß, Mr. Blaulicht
ok, mal klartext: danke mr. blaulicht! meine meineung!
1. meine braunülen liegen nicht para! zumindest nicht unbemerkt!
2. die maßnahmen werden wie in der hauptamtlichen rd tätigkeit durchgeführt! gleiche verantwortung!
es gibt viele spadels die nur dicke hose machen wollen.....wenn ihr meint das eine rettungstasche dafür reicht.....
zu 1.: kannst du es zu 100% ausschließen dass deine Viggos/Braunülen nicht para liegen? NEIN! Extrembeispiel: es ist nachts, es pisst wie Sau und der Patient hat Venen dass es fast unmöglich ist was zu finden...Zitat von thorben1248
zu 2.: Ich glaube schon das es einen Unterschied machst ob du den Zugang als "Ersthelfer" verstichst oder als Mitarbeiter im Rettungsdienst. Leider hab ich nichts schriftliches dazu!
Na was schriftliches brauchste dazu nicht, wenn du weist wer NEF-Dienst hat und mitm RTW 3-5 minuten früher ankommst, dann haste direkt den "Chef" bei dir auf der seite wenn du mal verstichst.Zitat von Florian kommen
Solltest du allerdings Zivil da sein, dann musst du dahingehend aufpassen, dass du nicht im Rahmen der Notkompetenz handeln kannst, weil du kein direktes Mitglied des Rettungsdienstes bist (HvO - First Respondern haben dazu Sonderregelungen)...
Schliesslich ist die Notkompetenz eine Freigabe, die die Notärzte eines gewissen bereichs für den Rettungsdienst geben.
Also bitte ich dich Torben mal hier bei mir im Großraum Köln (falls du nicht von hier kommst) einfach mal als Ersthelfer ein paar Zugänge zu legen, dann wirst du sehen, wie schnell die grünen Männlein da sind um dich zum Verhör mit zu nehmen...
MfG Fabsi
P.S.: Wenn ich RD fahr verstech ich auch keine... aber riskieren würd ichs als Ersthelfer nicht wirklich... OK, in Ägypten, wo der RTH noch ca 30 Minuten braucht und ich gerade zufällig das Material hab... aber wann ist das schon???
es gibt keine Notkompetenz....
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Könnte juristisch aber etwas kompliziert werden. Denn anzeigen kann und darf Dich nur der Geschädigte (oder der von ihm Beauftragte). Ausser, der ermittelnde Staatsanwalt stellt ein öffentliches Interesse fest, die Tat zu verfolgen. Dann darf auch ohne Anzeige ermittelt werden. Aber ich glaube, da musst Du schon venenpunktierend durch die Innenstadt laufen... ;-)Zitat von Fabpicard
Gruß, Mr. Blaulicht
In Zivil ist es sogar noch einfacher: siehe §34 StGB!(Rechtfertigender Notstand)Zitat von Fabpicard
"Freigabe" ist gut formuliert.... Die Empfehlung der Maßnahmen durch Rettungsassistenten erfogt von der Bundesärztekammer! Was davon in dem jeweiligen RD-Bereich umgesetzt wird entscheidet allein der Ärztliche Leiter des RD-Bereiches! Wenn der sagt "bei mit darf der RA(!) keine Venen punktieren" (vielfach in NRW...) ist das genauso gültig wie die dienstliche Aussage des ÄLD "bei mit erwarte ich, dass ALLE RS und RA(!) bereits die 1. Infu laufen haben, der Tubus sitzt, BZ bestimmt ist und die erste Supragabe erfolgt ist" (meist in NDS) (Natürlich nur wenn erforderlich, abgebrochene Fingernägel und verknaxte Füße sind KEIN Grund! ;-) )Zitat von Fabpicard
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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