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Thema: Zusätzliche "Ausrüstung" im Privat-PKW???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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  2. #2
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    @thorben

    schonmal an den Zugang para gedacht? Die Folgen von G 40 im Gewebe muss ich dir ja nicht weiter erläutern, Oder doch?

    was in meiner "klitzekleinen" Notfalltasche drin ist, ist in einem der ersten Beiträge zu sehen!

    allerdings sind seit meinem Beitrag von 2003 noch ne RR-Manschette + Stethoskop und 2 Kühlkompressen dazugekommen!

  3. #3
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    word
    Klärt mich mal einer auf was das heissen soll?????
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Ist im prinzip nur eine Umschreibung für "Da stimme ich dir absolut zu" - wird geschrieben, wenn man die Formulierung des Schreibers gut findet.
    MFG Flo

  5. #5
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Ist im prinzip nur eine Umschreibung für "Da stimme ich dir absolut zu" - wird geschrieben, wenn man die Formulierung des Schreibers gut findet.
    Also wieder Beiträge ohne Inhalt, nach dem Schema "Ich sammel mal schnell Beitrag-Zahlen mit "Ich auch" oder Ähnlichem". Ich dachte das Thema war durch und jeder hier weiss, dass es auf die Inhalte der Beiträge und nicht auf die Anzahl ankommt.


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    guggst Du hier.
    Dort unter Punkt 3. Was mich dabei irritiert, ist das Wort "Jugendsprache". Und eigentlich dachte ich, wir sind hier alle erwachsen ;-)
    Gruß, Mr. Blaulicht
    Dazu fällt mir nur eines ein: http://www.vds-ev.de/
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Als "Zusatzausstattung" habe ich

    eine Flasche Händedesi, die sinnvollste Zusatzausstattung die es gibt
    eine Schachtel Nitril Handschuhe, bin Allergiker
    eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien
    hin und wieder eine Einwegdecke
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Klärt mich mal einer auf was das heissen soll?????
    guggst Du hier.
    Dort unter Punkt 3. Was mich dabei irritiert, ist das Wort "Jugendsprache". Und eigentlich dachte ich, wir sind hier alle erwachsen ;-)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    ok, mal klartext: danke mr. blaulicht! meine meineung!

    1. meine braunülen liegen nicht para! zumindest nicht unbemerkt!

    2. die maßnahmen werden wie in der hauptamtlichen rd tätigkeit durchgeführt! gleiche verantwortung!

    es gibt viele spadels die nur dicke hose machen wollen.....wenn ihr meint das eine rettungstasche dafür reicht.....

  9. #9
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    Zitat Zitat von thorben1248
    ok, mal klartext: danke mr. blaulicht! meine meineung!

    1. meine braunülen liegen nicht para! zumindest nicht unbemerkt!

    2. die maßnahmen werden wie in der hauptamtlichen rd tätigkeit durchgeführt! gleiche verantwortung!
    zu 1.: kannst du es zu 100% ausschließen dass deine Viggos/Braunülen nicht para liegen? NEIN! Extrembeispiel: es ist nachts, es pisst wie Sau und der Patient hat Venen dass es fast unmöglich ist was zu finden...

    zu 2.: Ich glaube schon das es einen Unterschied machst ob du den Zugang als "Ersthelfer" verstichst oder als Mitarbeiter im Rettungsdienst. Leider hab ich nichts schriftliches dazu!

  10. #10
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    Zitat Zitat von Florian kommen
    zu 2.: Ich glaube schon das es einen Unterschied machst ob du den Zugang als "Ersthelfer" verstichst oder als Mitarbeiter im Rettungsdienst. Leider hab ich nichts schriftliches dazu!
    Na was schriftliches brauchste dazu nicht, wenn du weist wer NEF-Dienst hat und mitm RTW 3-5 minuten früher ankommst, dann haste direkt den "Chef" bei dir auf der seite wenn du mal verstichst.

    Solltest du allerdings Zivil da sein, dann musst du dahingehend aufpassen, dass du nicht im Rahmen der Notkompetenz handeln kannst, weil du kein direktes Mitglied des Rettungsdienstes bist (HvO - First Respondern haben dazu Sonderregelungen)...

    Schliesslich ist die Notkompetenz eine Freigabe, die die Notärzte eines gewissen bereichs für den Rettungsdienst geben.

    Also bitte ich dich Torben mal hier bei mir im Großraum Köln (falls du nicht von hier kommst) einfach mal als Ersthelfer ein paar Zugänge zu legen, dann wirst du sehen, wie schnell die grünen Männlein da sind um dich zum Verhör mit zu nehmen...

    MfG Fabsi

    P.S.: Wenn ich RD fahr verstech ich auch keine... aber riskieren würd ichs als Ersthelfer nicht wirklich... OK, in Ägypten, wo der RTH noch ca 30 Minuten braucht und ich gerade zufällig das Material hab... aber wann ist das schon???

  11. #11
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    es gibt keine Notkompetenz....
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  12. #12
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Also bitte ich dich Torben mal hier bei mir im Großraum Köln (falls du nicht von hier kommst) einfach mal als Ersthelfer ein paar Zugänge zu legen, dann wirst du sehen, wie schnell die grünen Männlein da sind um dich zum Verhör mit zu nehmen...
    Könnte juristisch aber etwas kompliziert werden. Denn anzeigen kann und darf Dich nur der Geschädigte (oder der von ihm Beauftragte). Ausser, der ermittelnde Staatsanwalt stellt ein öffentliches Interesse fest, die Tat zu verfolgen. Dann darf auch ohne Anzeige ermittelt werden. Aber ich glaube, da musst Du schon venenpunktierend durch die Innenstadt laufen... ;-)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    ...

    Solltest du allerdings Zivil da sein, dann musst du dahingehend aufpassen, dass du nicht im Rahmen der Notkompetenz handeln kannst, weil du kein direktes Mitglied des Rettungsdienstes bist (HvO - First Respondern haben dazu Sonderregelungen)...
    In Zivil ist es sogar noch einfacher: siehe §34 StGB!(Rechtfertigender Notstand)
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Schliesslich ist die Notkompetenz eine Freigabe, die die Notärzte eines gewissen bereichs für den Rettungsdienst geben.
    ...
    "Freigabe" ist gut formuliert.... Die Empfehlung der Maßnahmen durch Rettungsassistenten erfogt von der Bundesärztekammer! Was davon in dem jeweiligen RD-Bereich umgesetzt wird entscheidet allein der Ärztliche Leiter des RD-Bereiches! Wenn der sagt "bei mit darf der RA(!) keine Venen punktieren" (vielfach in NRW...) ist das genauso gültig wie die dienstliche Aussage des ÄLD "bei mit erwarte ich, dass ALLE RS und RA(!) bereits die 1. Infu laufen haben, der Tubus sitzt, BZ bestimmt ist und die erste Supragabe erfolgt ist" (meist in NDS) (Natürlich nur wenn erforderlich, abgebrochene Fingernägel und verknaxte Füße sind KEIN Grund! ;-) )
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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