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Thema: Zusätzliche "Ausrüstung" im Privat-PKW???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von thorben1248
    ok, mal klartext: danke mr. blaulicht! meine meineung!

    1. meine braunülen liegen nicht para! zumindest nicht unbemerkt!

    2. die maßnahmen werden wie in der hauptamtlichen rd tätigkeit durchgeführt! gleiche verantwortung!
    zu 1.: kannst du es zu 100% ausschließen dass deine Viggos/Braunülen nicht para liegen? NEIN! Extrembeispiel: es ist nachts, es pisst wie Sau und der Patient hat Venen dass es fast unmöglich ist was zu finden...

    zu 2.: Ich glaube schon das es einen Unterschied machst ob du den Zugang als "Ersthelfer" verstichst oder als Mitarbeiter im Rettungsdienst. Leider hab ich nichts schriftliches dazu!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Florian kommen
    zu 2.: Ich glaube schon das es einen Unterschied machst ob du den Zugang als "Ersthelfer" verstichst oder als Mitarbeiter im Rettungsdienst. Leider hab ich nichts schriftliches dazu!
    Na was schriftliches brauchste dazu nicht, wenn du weist wer NEF-Dienst hat und mitm RTW 3-5 minuten früher ankommst, dann haste direkt den "Chef" bei dir auf der seite wenn du mal verstichst.

    Solltest du allerdings Zivil da sein, dann musst du dahingehend aufpassen, dass du nicht im Rahmen der Notkompetenz handeln kannst, weil du kein direktes Mitglied des Rettungsdienstes bist (HvO - First Respondern haben dazu Sonderregelungen)...

    Schliesslich ist die Notkompetenz eine Freigabe, die die Notärzte eines gewissen bereichs für den Rettungsdienst geben.

    Also bitte ich dich Torben mal hier bei mir im Großraum Köln (falls du nicht von hier kommst) einfach mal als Ersthelfer ein paar Zugänge zu legen, dann wirst du sehen, wie schnell die grünen Männlein da sind um dich zum Verhör mit zu nehmen...

    MfG Fabsi

    P.S.: Wenn ich RD fahr verstech ich auch keine... aber riskieren würd ichs als Ersthelfer nicht wirklich... OK, in Ägypten, wo der RTH noch ca 30 Minuten braucht und ich gerade zufällig das Material hab... aber wann ist das schon???

  3. #3
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    es gibt keine Notkompetenz....
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Also bitte ich dich Torben mal hier bei mir im Großraum Köln (falls du nicht von hier kommst) einfach mal als Ersthelfer ein paar Zugänge zu legen, dann wirst du sehen, wie schnell die grünen Männlein da sind um dich zum Verhör mit zu nehmen...
    Könnte juristisch aber etwas kompliziert werden. Denn anzeigen kann und darf Dich nur der Geschädigte (oder der von ihm Beauftragte). Ausser, der ermittelnde Staatsanwalt stellt ein öffentliches Interesse fest, die Tat zu verfolgen. Dann darf auch ohne Anzeige ermittelt werden. Aber ich glaube, da musst Du schon venenpunktierend durch die Innenstadt laufen... ;-)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Könnte juristisch aber etwas kompliziert werden. Denn anzeigen kann und darf Dich nur der Geschädigte (oder der von ihm Beauftragte). Ausser, der ermittelnde Staatsanwalt stellt ein öffentliches Interesse fest, die Tat zu verfolgen.
    Gibt es da nicht einen Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag, den du hier gerade etwas untergehen lässt?

    Gruß
    Sebastian

  6. #6
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    Zitat Zitat von DaRake
    Gibt es da nicht einen Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag, den du hier gerade etwas untergehen lässt?

    Gruß
    Sebastian
    Klär mich auf: Wer stellt denn so einen Strafantrag, und warum?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Mit Notkompetenz in diesem Thread hier um sich zu werfen halte ich für höchst fragwürdig. Wie schon geschrieben wurde: Die gibt es nicht!
    Wenn der Patient sein Einverständnis in eine Maßnahme gibt, dann darf das auch die Oma von nebenan tun - vorausgesetzt, er wird aufgeklärt.
    Ist der Pat. nicht ansprechbar, muss vom mutmaßlichen Willen ausgegangen werden - und sehr sehr viele Leute lassen lieber erstmal einen Arzt an sich schaffen als einen RA/RS/Ersthelfer. Jedoch darf man, ist man in der Maßnahme trainiert, auch als Ersthelfer in so einer Sit. den Zugang legen und weitere Maßnahmen einleiten (Medigabe).
    Die Notkompetenz ist in meinen Augen der größte Schwachsinn überhaupt. Lediglich eine Stellungnahme (keine Richtlinien!) der BÄK.
    Nachzulesen sind die Argumente übrigens in R. Tries, Juristische Probleme im Rettungsdienst

    my2cents

    thilo

  8. #8
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    ...

    Solltest du allerdings Zivil da sein, dann musst du dahingehend aufpassen, dass du nicht im Rahmen der Notkompetenz handeln kannst, weil du kein direktes Mitglied des Rettungsdienstes bist (HvO - First Respondern haben dazu Sonderregelungen)...
    In Zivil ist es sogar noch einfacher: siehe §34 StGB!(Rechtfertigender Notstand)
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Schliesslich ist die Notkompetenz eine Freigabe, die die Notärzte eines gewissen bereichs für den Rettungsdienst geben.
    ...
    "Freigabe" ist gut formuliert.... Die Empfehlung der Maßnahmen durch Rettungsassistenten erfogt von der Bundesärztekammer! Was davon in dem jeweiligen RD-Bereich umgesetzt wird entscheidet allein der Ärztliche Leiter des RD-Bereiches! Wenn der sagt "bei mit darf der RA(!) keine Venen punktieren" (vielfach in NRW...) ist das genauso gültig wie die dienstliche Aussage des ÄLD "bei mit erwarte ich, dass ALLE RS und RA(!) bereits die 1. Infu laufen haben, der Tubus sitzt, BZ bestimmt ist und die erste Supragabe erfolgt ist" (meist in NDS) (Natürlich nur wenn erforderlich, abgebrochene Fingernägel und verknaxte Füße sind KEIN Grund! ;-) )
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Moin moin,

    wie sieht es aber in einem "fremden" Rettungsdienstbereich aus? Ich werde - zum Beispiel - in einen angrenzenden RD-Bereich angefordert. Halte ich mich an meinen ärztlichen Leiter oder an den, der für das Einsatzgebiet zuständig ist? Und was passiert, wenn ich dessen Vorgabe nicht kenne?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    Werde ich von der Lst in einen fremden Bereich entsand (Amtshilfeersuchen der zuständigen Lst an meine HeimatLst) so gelten für mich die "Heimatanweisungen".
    Das gilt auch wenn ich z.B. auf der Rückfahrt von einem Transport bin und auf eine Einsatzstelle zukomme bzw. mich unterwegs die zuständige Lst anfordert/anspricht (Denkt dran: Es ist Pflicht, dass ich mich anmelden bei jeder Lst, deren Bereich ich durchfahre! - Ich weiss, dass es nicht jeder macht! - nur für die, die jetzt schon wieder in die Tasten hauen "Ich mache das aber nicht so, ich will doch nicht arbeiten auf Fernfahrten ausserdem soll niemand wissen wo ich bin")

    Es wäre ja auch etwas hirnrissig. Folgendes Fallbeispiel:

    Lst FremdMusterdorf:"RTW aus Heimat für Leitstelle FremdMusterdorf

    Ich:" Hier Rettungsdienst Heimat 00/42" (oder auch 1/83/1 für die "Nichtniedersachsen")

    Lsz: " Wo sind sie gerade?"

    Ich: "BAB 2345, Gerade Abfahrt FremdBeispielhausen-Nord vorbei!"

    Lst: "Super, ich brauche sie dringend für eine Notfall-Erstversorgung! Fahren sie die nächste Ausfahrt, FremdBeispielhausen-West raus, rechts auf die Musterallee, 2te links - Teststrasse- dort Hausnummer 4 bei Müllermeierschulz Herzinfarkt! SoSi freigegeben!"

    Ich: "Moment, da brauche ich erst alle Dienstanweisungen ihres ÄLRD seit 1974! Bitte faxen sie diese ("schit ich kenne mich hier ja nicht aus, wo ist denn das nächste Fax?").... an unsere Rettungswache in Heimat-Hausen Fax-Nr. (0000) 1234567-89, sobald wir das Fax gelesen haben fahren wir in ihrem Bereich an"
    Wie war das nochmal mit der Hilfeleistungs-/Garantenpflicht????? ;-)
    Geändert von AkkonHaLand (12.09.2006 um 15:59 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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