Ach ja und für den ders genau wissen will:
Einen eigenen Tatbestand, der sowas in der StVZO ausdrücklich verbietet gibt es nicht.
Das ganze kommt ausm Aufangtatbestand § 30 (1) Nr.1 StVZO
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_30.php
Das ganze nennt sich abstrakte Gefährdung und ist bei solchen nicht geprüften Sachen fast immer konstruierbar.