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Thema: Umfrage: Dachaufsetzter für den PKW - ALBERN oder SINNVOLL?

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  1. #1
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    Moin moin,
    Original geschrieben von feuerteufellars
    Nun ja, bei der FW bist du im Dienst deiner Gemeinde und trägst zur Rettung von Menschen und der Erhaltung von Sachwerten bei.
    Das heißt, dass dann ja auch die Gemeinde für die Anschaffung solcher Dachaufsetzer zuständig wäre, zumindest finanziell.
    Original geschrieben von feuerteufellars
    Machst du ja als Normalbürger nicht so wie im Dienst.
    Ich meinte mit Normalbürger ja auch den Nicht-Feuerwehrmann, also auch Ärzte, Hebammen, OP-Pflege-Rufdienste, SEG-Mitglieder, Rettungsdienstverstärkungen, HvO oder First Responder, mobile Pflegedienste, Bluttransporte, (wirklich) eilige Arzneimittel etc.

    Ausserdem sehe ich noch ein anderes Risiko: Jeder ion BOS wiess genau,was der Unterschied zwischen Sonderrechten und Wegerechten ist. Der PKW-Fahrer vor Euch weiss das aber vielleicht nicht und denkt vielleicht, dass er unbedingt Platz machen MUSS (Gleichsetzung mit Blaulicht). Wenn er dann einen Plattfuss hat,weil er auf einen hohen Bordstein auffährt, heisst es dann: "er hätte ja nicht müssen..."
    Und wieviel Zeit gewinnt man wirklich. Überlegt Euch dass einmal. Ich bin der Meinung, dass es wesentlich mehr Sinn macht,ab und zu mal die Strässchen seiner Gemeinde abzufahren und Flaschparker auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen, wenn sie Rettungswege versperren. Das kostet nämlich wesentlich mehr Zeit.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Blinkende oder mit Dauerlicht ausgestattete Aufsetzer sind hier grundsätzlich nicht gestattet, werden aber oft von der Polizei geduldet. In einigen Landkreisen können Sondergenehmigungen für beleuchtete Dachaufsetzer erteilt werden. (Meist für First-Responder oder Helfer vor Ort-Gruppen)

    Auszug aus StVZO (Bau- und Betriebsvorschriften § 49a Absatz 51)

    Nach § 49a Abs. 1 dürfen an Kfz und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen, wozu auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel zählen, angebracht sein. Die Gruppe der Leuchtstoffe umfasst fluoreszierende, phosphoreszierende und selbstleuchtende Stoffe. Welche Sicherungsmittel für liegengebliebene Kfz mitgeführt werden müssen, ist in § 53a festgelegt. Aufgrund der geltenden Vorschriften dürfen andere lichttechnische Einrichtungen nur im Falle des rechtfertigenden Notstandes (§16 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) am Kfz angebracht sein. Dabei muss in jedem Einzelfall geprüft und beurteilt werden, ob die Voraussetzungen von § 16 OWiG erfüllt sind.

    Diese Vorschrift lautet wie folgt: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist die Gefahr abzuwenden.

    Folien und Schilder, die nicht lichttechnische Einrichtungen sind, sind in jedem Fall zulässig.

  3. #3
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    Zitat Zitat von HAIXMAN
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist die Gefahr abzuwenden.
    Nun stellt sich mir aber die Frage: Wie kann man durch das Anbringen eines Dachaufsetzters die unmittelbare also nicht nur rein potentielle Gefahr von sich oder einem Anderen abwenden?

    Übrigens: Mit der Begründung wäre auch das Aufesetzen eine Blaulichtes erlaubt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Mich würde eher die Begründung für Haixman's SPATEN interessieren...

    Wat die hier alle wieder für uralte Threads ausbuddeln...
    Wenn sich da nun wenigstens eine Frage zu diesem Thema anschließen würde, die noch nicht geklärt ist, aber für einen selbst von Belang ist...

  5. #5
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    Zitat Zitat von Walmsburger
    Wat die hier alle wieder für uralte Threads ausbuddeln...
    Wenn sich da nun wenigstens eine Frage zu diesem Thema anschließen würde, die noch nicht geklärt ist, aber für einen selbst von Belang ist...
    ...das kommt aber dann dabei heraus wenn man die, hier sooft zitierte Sufu, nutzt!
    Gruß Carsten
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  6. #6
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    Nein - wir empfehlen die Suchfunktion nur denjenigen, die etwas wissen möchten oder eine Info suchen!

    Aber nicht denjenigen, die einfach nur mal ein Thema suchen, um mal einen Beitrag zu schreiben...

  7. #7
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    @Walmsburger:
    ...wie man hier ja sieht ist es nicht so...

    Gruß Carsten
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