Original geschrieben von ahk
Und das seltsame an der ganzen Thematik Dachaufsetzer/Sonderrechte/MöglichstSchnellzumGerätehauskommen ist doch, das die Meisten FFler nicht zum Gerätehaus rasen, um möglichst schnell zu helfen.
Der einzige Grund, warum man möglichst schnell zum Gerätehaus muß ist, daß man einen möglichst guten Platz im Auto bekommen möchte. Nichts ist doch blöder, als wenn man das TLF gerade noch aus der Fahrzeughalle fahren sieht...

ahk
Hallo !

Das scheint dann bei euch so zu sein ... Oder wo hast Du das erlebt?

Ich kann diese Auffassung nicht bestätigen bzw. ist sie mir bisher nicht bekannt .

Zu den Texten;
Anhaltesignalgeber z.b. für die Polizei
§ 52 StVZO (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden.

Dachaufsetzer für Ärzte :
(6) An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsstelle; sie entscheidet nach Anhörung der zuständigen Ärztekammer. Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist.

MfG