Wenn es sich um einen Neubau handelt muss eine sichere Kommunikation für Einsatzkräfte sichergestellt sein: Von jedem Punkt im Gebäude bis zu einem definierten Bereitstellungsraum (in der Regel in der Nähe der BMA). Das ist in den Baurichtlinien für öffentliche Gebäude so vorgeschrieben. Im Fall eines Neubaus könnt ihr vom Klinikbetreiber eine Bescheinigung fordern, dass die Kommunikation wie oben beschrieben sichergestellt ist (Messprotokolle verlangen!). Damit habt ihr den Ball denen zugespielt und sie sind im Zugzwang.
Was den Altbau angeht: da können die sich u.U. auf Bestandsschutz berufen - wenn es ganz dumm läuft ist das Gebäude auch noch denkmalgeschützt... dann müsst ihr auf deren guten Willen hoffen. Fraglich ist auch, ob die Erweiterung des Gebäudes als Neubau angesehen werden kann. Frag mal beim VB der zuständigen BF nach, dort wird sich sicher ein Ansprechpartner finden der Euch die Gesetzeslage erläutern kann.
Die Errichterfirmen von Gebäudefunk können Dir hier sicher auch weiterhelfen - schreib mir bitte mal eine PN in welcher Stadt die Klinik ist, dann habe ich bestimmt noch einen Tipp für Dich.

M