Moin moin,

jedes Bundesland hat ein Brandschutzgesetz, ein Katastrophenschutzgesetz und ein Rettungsdienstgesetz. Daneben unterhält es jeweils die Funktion eines Datenschutzbeauftragten, den kann man ja mal in diesem Fall ganz offiziell fragen. Ländergesetze unterliegen den Gesetzen des Bundes z.B. Telekommunikationsgesetz, in diesem Fall ganz besonders das Bundesdatenschutzgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Jeder, besonders aber ein Feuerwehrmann kann im Einsatz ggf. gegen geltendes Recht verstossen und handelt dabei trotzdem schuldlos. Das heisst, er kann dann dafür nicht bestraft werden sofern die Rechtsübertretung in diesem Fall geboten war, nicht zuzumuten war das gleiche Ziel auch ohne eine Rechtsübertretung zu erreichen und er die gebotene Sorgfalt nicht außer Acht gelassen hat.

Wer nicht explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren (hier ist nicht ein Hilferuf gemeint), handelt rechtswidrig. Es spielt dabei keine Rolle, welche Hilfsmittel er einsetzt. Streng genommen verstösst schon der Anruf der/des LebensgefährtIn mit dem Inhalt: "Du dein Feuerwehrmelder hat hier gerade gepiepst, ihr habt einen Einsatz" schon gegen geltendes Recht. Hier würde der Jurist jedoch in der Einzelfallbetrachtung bei der Interessenbewertung das höherwertige zu schützende Gut (Gefahrenabwehr vs. Datenschutz) abwägen. Ob dies bei einer automatisierten "Weitererzähleinrichtung" auch der Fall sein würde, will ich hier mal ganz stark bezweifeln z.B.: Landgericht Rostock 8. Große Strafkammer Beschluss vom 19.09.2013.

Warum nicht rechtlich sauber bleiben und die Möglichkeiten zusammen mit den Verantwortlichen der Leitstelle besprechen und konsensfähige Lösungen bei der Leitstelle umsetzen.

Wir sind uns doch alle einig, hier mit persönlichen, sensiblen Daten der Bürger umzugehen und gerade die wollen wir doch retten/löschen/schützen.

Gruß
Alex