Ich sehe keinen Bedarf für OffTopic. Ich hätte einfach gerne Belege für eine in meinen Augen falsche Behauptungen. Stattdessen kommen Verunglimpfungen.
Das sehe ich genau so.Fax -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
Email -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
DME -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
Man sollte bei dieser Frage mehrere Dimensionen betrachten, denke ich:Großer Trommelwirbel:
Scanner -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = Verstoß
Die organisatorische - wer darf "alarmieren"?
Die datenschutzrechtliche - wie ist mit erhobenen Daten umzugehen?
Die BOS-funktechnische - unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Geräten darf ich am BOS-Funk teilnehmen (wo bekomme ich also insb. meine Infos her)?
Steht nicht irgendwo, dass man nur mit zugelassenen Geräten am BOS-Funk teilnehmen darf? Das stellt m.E. die größte Hürde für eine Zusatzalarmierung dar, da ein simpler Scanner damit eben ausfällt. Aber auch dafür gibt es, wie Du oben geschrieben hast, saubere technische Lösungen. Alles andere ist eine organisationsinterne Angelegenheit.Kein Verstoß:
...wenn dementsprechend im Dekodierprogramm Filter gesetzt werden, dass nur die RICs, die für einen bestimmt sind, ausgewertet werden. Denn dann ist der Scanner in Verbindung mit gefiltertem Dekodierprogramm nichts anderes, als ein normal gesetzeskonformer Piepser...
Zeigt mir einen Gesetzestext, wo was anderes behauptet wird.
Das FSHG NRW lässt den Gemeinden, bei der Frage, wie sie der Aufgabe der Alarmierung ihrer Einsatzkräfte nachkommen, größtmögliche Freiheiten. Auch die Frage, wer welche RIC bekommt, wer DME I und wer DME II bekommt, welche RIC wann alarmiert wird, wer zusätzlich ein Fax oder eine E-Mail bekommt, kann die Feuerwehr selbstständig festlegen.
Auch lässt das FSHG die Frage nach der technischen Umsetzung offen (steht auch ausdrücklich im Kommentar zum FSHG). Die Feuerwehr Ratingen testet zur Zeit die Alarmierung in einem Handynetz mit speziellen Pagern, es gibt abseits vom FSHG gerade im KatS ganze Einheiten, die nur per Telefon oder SMS alarmiert werden. Dazu noch diverse Sonderlösungen wie Hausrufanlagen, Weckerlinien und was weiß ich alles. Vor diesem Hintergrund habe ich etwas gegen die o.g. Scheißhausparole.
Wenn ich als Feuerwehr meine Einsatzkräfte per SMS alarmieren möchte, ist das meine Entscheidung und ggf. auch mein Problem, wenn z.B. das Netz überlastet ist (aber deswegen Zusatz). Es gibt, zumindest in einem deutschen Bundesland, keinen Leitstellen- und keinen BOS-Funk-Zwang für die Alarmierung.