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Thema: Denkanstoss Rechtliche Wertung...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von alarma Beitrag anzeigen
    Überspitzt ist auch schon eine hochgehaltene Decke illegal, falls sie ausschließlich dazu dient die Presse auszuschließen...
    Dich Decke schützt ja primär mal jeden der da zufällig rumsteht, inkl. der anderen Einsatzkräfte, das sie durch den Anglich keinen psychischen Schaden erleiden...
    Nur für die "Presse" brauchste so nen Aufwand ja nicht treiben ;)

    Aber ist es nicht auch mit Pressevertretern an Einsatzstellen, wie sonst auch mit jedem überall?
    Wenn man sich vernünftig austauscht und ordentlich drüber redet, jeder vielleicht ein paar Abstrichen von seinen Ansichten macht, kommen alle Menschen wunderbar miteinander klar :)

    MfG Fabsi

  2. #2
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    1.128
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Wenn man sich vernünftig austauscht und ordentlich drüber redet, jeder vielleicht ein paar Abstrichen von seinen Ansichten macht, kommen alle Menschen wunderbar miteinander klar :)

    MfG Fabsi
    So ist es.

    Es gibt "solche" und "solche". Im Übrigen darf jeder im Einsatz befindliche Feuerwehrmann uneingeschränkt abgelichtet und das Foto auch ohne vorherige Zustimmung veröffentlicht werden:denn ein Feuerwehrmann im Einsatz erfüllt eine hoheitliche Aufgabe,die ihm durch eine öffentliche Einrichtung (=Kommune) übertragen wurde.Daraus leitet sich ein "öffentliches" Interesse ab,welches natürlich eine (bebilderte) Berichterstattung für die Öffentlichkeit ermöglicht.
    Den genauen Wortlaut bekomme ich nicht mehr zusammen,aber sinngemäß sollte das obige passen:-)
    I.d.R. sind die Pressevertreter doch ok.Das große Problem der Geschmack - und Respektlosigkeit allen Beteiligten gegenüber sehe ich eher bei den ganzen Schaulustigen mit ihren scheiß Fotohandys.Der Gesetzgeber ist hier gefragt,das Thema "Menschenwürde" neu zu definieren.

    Zurück zum Thema:
    Wenn Maxl wie gesagt fremde Schleifen oder Ric´s mit einem Melder auswertet habt ihr ihn damit fast schon am Schlawittchen.Man muss zur Beweissicherung nur noch schnell genug an den Meldeempfänger herankommen,und das ist das Problem.Hier dem §33PolG zu genügen ist nicht möglich...Bei gut begründetem Verdacht ist allerdings eine formgebundene Sicherstellung möglich,und dann kommt der "Rest" fast schon automatisch.

    Also: Den StA Deines Vertrauens aufsuchen und die Möglichkeiten erörtern.

    M
    Fundstück aus einer Einbauanleitung eines ATX - Netzteiles:
    "Connect the Motherboard with the powerport"
    Übersetzung: "Verbinden sie das Mutterbrett mit dem Krafthafen".

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