Hoppla, kleiner Fehler im Detail...
Nee, zwei fehler im Detail.
1. Fotos, egal wie abscheulich und "unmenschlich" diese auch gerade sind, dürfen erstmal gemacht werden.
Veröffentlicht werden darf das material nicht unbedingt ungefiltert.
Also Rohmaterial darf _streng genommen_ keiner Zensur unterliegen.
Überspitzt ist auch schon eine hochgehaltene Decke illegal, falls sie ausschließlich dazu dient die Presse auszuschließen...
Seis drum, nicht wird so heiß gegessen wie es gekocht wird...
2. Einsatzkräfte dürfen während des Einsatzes jederzeit und ohne Unkenntlichmachung (gibt es das Wort?) abgelichtet und veröffentlicht werden wenn ein paar Dinge gegeben sind. Zb.:
- Einsatzkraft ist nicht einziger Bestandteil des Bildes (Oberkörper- oder Portraitfoto) Einsatzszene muss mit auf dem Bild erkennbar sein.
- Einsatzkraft ist keine "besonders schutzwürdige Person" (räusper... Zeugenschutzprogramm o.ä.)
denn:
-als Einsatzkraft kann man mit dem auftreten von presse rechnen.
-Die Presse ist nämlich in wirklichkeit nicht an uns Einsatzkräften interessiert, sondern an dem Einsatz als ganzes. (sorry Jungs, ist so)
-Als herausragende Einsatzkraft fallen sogar einige weitere Barrieren.
Bsp: FwMann Mäxchen fängt mit einer Hand eine stürzendes Kleinkind auf. Dieses "Fangfoto" wird von der Presse festgehalten.
Zu sehen ist Gesicht, Oberkörper + Arm von Max sowie Rücken und Hand vom Kind.
Bild darf "sogar ungepixelt" gezeigt werden, denn Max ist für diesen Moment eine Person des öffentlichen Interesses.
In den meisten Fällen gehen Pressevertreter aber deutlich subtiler vor um Ärger zu vermeiden.
D.h. Die Presse darf meistens mehr als sie bereits macht, also viel mehr als uns häufig recht ist ;-)