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Thema: Denkanstoss Rechtliche Wertung...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Allein schon die Tatsache, dass er kein einziges Foto, auf dem Feuerwehrler drauf sind die er nicht kennt und die ihm keine Genehmigungzur Veröffentlichung gegeben haben veröffentlichen darf, macht ihn Strafbar.
    Ich finde moralisch ist das ganze auch unterste Schublade weil jeder normale Pressefotograf, kommt maximalst währrend dem Einsatz zum Feuerwehrauto mehr auch nicht. Und er kann natürlich mitten ins Geschehen -> kriegt so bessere Bilder und natürlich werden seine Bilder schneller abgekauft wie die langweiligen vom Pressefotograf.
    Also ich denke, dass es traurig ist seine Position auszunutzen um Geld zu machen. Wenn er die Fotos für Schulungen,Privatsammlung etc. schießt ist das in Ordnung. Aber Geld damit machen ist unter aller Sau.
    Dass sein Kommandant nichts dagegen unternimmt versteh ich auch nicht. Wenns nach mir ginge wäre so einer schon längst draußen und der DME mit nem Passwort geschützt......

  2. #2
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    Hallo Leute!

    Das Thema ist sehr brisant. Grundsätzlich ist es in vielen Kommunen schon geregelt, dass nur eingesetzte Pressesprecher an der Einsatzstelle Bilder machen dürfen (natürlich neben den Pressevertretern, gemeint war von der Einsatzkräften). Das halte ich für gerechtfertigt um diesen Wildwuchs zu unterbinden.

    Ist das der Fall, darf der Pressesprecher diese Fotos nicht kommerziell anbieten. Da er in diesem Fall in direkter Konkurrenz zu den Pressevertretern arbeitet und das ist nicht zulässig. Der Pressesprecher arbeitet der Presse konstenlos zu.

    Das Ausnutzen von Sonderstellungen in der HiOrg um mehr Informationen zu bekommen und/oder bessere Fotos machen zu können kann nicht zielführend sein und widerspricht der Pressefreiheit.

    Der entsprechende Kamerad kann sich glückschätzen, dass von Seiten der Presse bislang noch kein Druck kam. Auch die Möglichkeit ihn anzuzeigen (Bevorteilung/Einschränkung der Pressefreiheit/Zensierung) besteht. Der Kommandant ist gut beraten diese Machenschaften zeitnah zu unterbinden.

    Entweder fährt der Kamerad privat zur Einsatzstelle und ist als "Berichterstatter" vor Ort oder als Einsatzkraft. Nächstes Ding ist ja, hat er ein Gewerbe angemeldet? Wenn nicht, kommt ein weiterer Verstoß hinzu.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Hallo Leute!
    Nächstes Ding ist ja, hat er ein Gewerbe angemeldet? Wenn nicht, kommt ein weiterer Verstoß hinzu.
    Ich glaube da sind schon genügend Verstöße....
    Verstoß gegen Datenschutz, BOS-Richtlinien, StvO(wenn er mit dem LF und Sonder hinfährt), usw........
    Manche Menschen haben leider Gottes mehr Glück als Verstand....

  4. #4
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    Zitat Zitat von FireboyOSH Beitrag anzeigen
    Allein schon die Tatsache, dass er kein einziges Foto, auf dem Feuerwehrler drauf sind die er nicht kennt und die ihm keine Genehmigungzur Veröffentlichung gegeben haben veröffentlichen darf, macht ihn Strafbar. ...
    ...
    Hoppla, kleiner Fehler im Detail...
    Nee, zwei fehler im Detail.

    1. Fotos, egal wie abscheulich und "unmenschlich" diese auch gerade sind, dürfen erstmal gemacht werden.
    Veröffentlicht werden darf das material nicht unbedingt ungefiltert.
    Also Rohmaterial darf _streng genommen_ keiner Zensur unterliegen.
    Überspitzt ist auch schon eine hochgehaltene Decke illegal, falls sie ausschließlich dazu dient die Presse auszuschließen...
    Seis drum, nicht wird so heiß gegessen wie es gekocht wird...

    2. Einsatzkräfte dürfen während des Einsatzes jederzeit und ohne Unkenntlichmachung (gibt es das Wort?) abgelichtet und veröffentlicht werden wenn ein paar Dinge gegeben sind. Zb.:
    - Einsatzkraft ist nicht einziger Bestandteil des Bildes (Oberkörper- oder Portraitfoto) Einsatzszene muss mit auf dem Bild erkennbar sein.
    - Einsatzkraft ist keine "besonders schutzwürdige Person" (räusper... Zeugenschutzprogramm o.ä.)
    denn:
    -als Einsatzkraft kann man mit dem auftreten von presse rechnen.
    -Die Presse ist nämlich in wirklichkeit nicht an uns Einsatzkräften interessiert, sondern an dem Einsatz als ganzes. (sorry Jungs, ist so)
    -Als herausragende Einsatzkraft fallen sogar einige weitere Barrieren.

    Bsp: FwMann Mäxchen fängt mit einer Hand eine stürzendes Kleinkind auf. Dieses "Fangfoto" wird von der Presse festgehalten.
    Zu sehen ist Gesicht, Oberkörper + Arm von Max sowie Rücken und Hand vom Kind.

    Bild darf "sogar ungepixelt" gezeigt werden, denn Max ist für diesen Moment eine Person des öffentlichen Interesses.

    In den meisten Fällen gehen Pressevertreter aber deutlich subtiler vor um Ärger zu vermeiden.
    D.h. Die Presse darf meistens mehr als sie bereits macht, also viel mehr als uns häufig recht ist ;-)

  5. #5
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    Zitat Zitat von alarma Beitrag anzeigen
    Überspitzt ist auch schon eine hochgehaltene Decke illegal, falls sie ausschließlich dazu dient die Presse auszuschließen...
    Dich Decke schützt ja primär mal jeden der da zufällig rumsteht, inkl. der anderen Einsatzkräfte, das sie durch den Anglich keinen psychischen Schaden erleiden...
    Nur für die "Presse" brauchste so nen Aufwand ja nicht treiben ;)

    Aber ist es nicht auch mit Pressevertretern an Einsatzstellen, wie sonst auch mit jedem überall?
    Wenn man sich vernünftig austauscht und ordentlich drüber redet, jeder vielleicht ein paar Abstrichen von seinen Ansichten macht, kommen alle Menschen wunderbar miteinander klar :)

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Wenn man sich vernünftig austauscht und ordentlich drüber redet, jeder vielleicht ein paar Abstrichen von seinen Ansichten macht, kommen alle Menschen wunderbar miteinander klar :)

    MfG Fabsi
    So ist es.

    Es gibt "solche" und "solche". Im Übrigen darf jeder im Einsatz befindliche Feuerwehrmann uneingeschränkt abgelichtet und das Foto auch ohne vorherige Zustimmung veröffentlicht werden:denn ein Feuerwehrmann im Einsatz erfüllt eine hoheitliche Aufgabe,die ihm durch eine öffentliche Einrichtung (=Kommune) übertragen wurde.Daraus leitet sich ein "öffentliches" Interesse ab,welches natürlich eine (bebilderte) Berichterstattung für die Öffentlichkeit ermöglicht.
    Den genauen Wortlaut bekomme ich nicht mehr zusammen,aber sinngemäß sollte das obige passen:-)
    I.d.R. sind die Pressevertreter doch ok.Das große Problem der Geschmack - und Respektlosigkeit allen Beteiligten gegenüber sehe ich eher bei den ganzen Schaulustigen mit ihren scheiß Fotohandys.Der Gesetzgeber ist hier gefragt,das Thema "Menschenwürde" neu zu definieren.

    Zurück zum Thema:
    Wenn Maxl wie gesagt fremde Schleifen oder Ric´s mit einem Melder auswertet habt ihr ihn damit fast schon am Schlawittchen.Man muss zur Beweissicherung nur noch schnell genug an den Meldeempfänger herankommen,und das ist das Problem.Hier dem §33PolG zu genügen ist nicht möglich...Bei gut begründetem Verdacht ist allerdings eine formgebundene Sicherstellung möglich,und dann kommt der "Rest" fast schon automatisch.

    Also: Den StA Deines Vertrauens aufsuchen und die Möglichkeiten erörtern.

    M
    Fundstück aus einer Einbauanleitung eines ATX - Netzteiles:
    "Connect the Motherboard with the powerport"
    Übersetzung: "Verbinden sie das Mutterbrett mit dem Krafthafen".

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