Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
meinst du Bedarfsplan oder ausrückeordnung?

in der ausrückeordnung berücksichtigen is Ja auch richtig, weil es ist Ja da, im Bedarfsplan allerdings einbinden Und dafür ein Fahrzeug was man selber vorhalten müsste nicht beschaffen ist falsch....So scheint es Ja aber bei euch nicht zu sein, habt Ja ein noch anderes LF
Ich meine Bedarfsplan. Wir hatten vor drei Jahren den Fall, dass im Kernstadtlöschzug plötzlich zwei KatS-Fahrzeuge ausfielen. Ein RW 1 und ein LF16-TS. Plötzlich fehlten zwei wichtige Fahrzeuge. Zu dem Zeitpunkt standen nur noch ein LF16/12, DLK23/12 und ein GTLF zur Verfügung. Der RW war das zweite Fahrzeuge mit Rüstsatz, das LF16-TS Nachrückfahrzeug. Beide Fahrzeuge wurden vom Bund nicht ersetzt. Seit 2011 steht nun ein HLF20/16 als Ersatz zur Verfügung.