Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
leine pflichtaufgabe nach bayfwg ist "zur erfüllung dieser aufgaben haben die gemeinden in den grenzen ihrer leistungsfähigkeit gemeindliche feuerwehren (art. 4 abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten."
also sind alle arbeiten, die dem unterhalt (und damit dem erhalt und dem ausbau der betriebs- und leistungsfähigkeit) der feuerwehr dienen völlig unkritisch. Dazu fallen schon einmal fast alle der von mir genannten tätigkeiten, insb. Aber auch die installation einer einbruchmeldeanlage.
Die Gemeinden haben die Pflicht, nicht die Feuerwehrmitglieder!