Dass sich hier wieder an einem Beispiel aufgehangen wird...

Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
Falsch!!!
Der Hausmeister ist für kleinere Reperturarbeiten (z.B Leuchtmittel defekt = Beleuchtung defekt ) zuständig, sollte er zufällig Elektroinstallateur bzw. Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik sein, darf er auch andere anfallende Arbeiten an Elektrischen Anlagen durchführen ( nach absprache mit seinem Fachbereichsleiter ).
Seit wann ist von einem bestellten Hausmeister die Rede? Wir reden über F E U E R W E H R L E U T E, nicht über Hausmeister!

Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Nein, der eigentliche Sinn ist: Die Gemeinde muss eine funktionierende Beleuchtung im Gerätehaus haben. Wie sie das hinbekommt, kann sie frei entscheiden.
Eben nicht! Liest du nicht, was andere schreiben, oder ignorierst du die Fakten absichtlich?

Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Deine Aussage war, dass der Feuerwehrmann sie gar nicht instandsetzen darf.
Und in erster Linie ist genau das die Wahrheit! Wir sind wieder bei vollzbekbayfwg 4.5.1, unzwar in der Situation, dass es sich nicht um "reine Vereinsarbeit" handelt, und ich nehme dem örtlichen Elektriker die Arbeit weg. Dieser kann nun am Feuerwehrhaus vorbeikommen, die Situation fotografieren, und den Träger der Feuerwehr für dieses Verhalten abmahnen!

Eine andere Herangehensweise ist auch noch die folgende. Wenn wir uns weiter an das Beispiel klammern wollen: Du wechselst in der Fahrzeughalle eine Lampe in 5 Meter Höhe. Oder nehmen wir die ganze Leuchte. Nebenbei schraubst du von mir aus noch einen Bewegungsmelder für die Alarmanlage an. Nun fällst du von der Leiter. Wie verkaufst du das der Feuerwehrunfallkasse?