Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
Und?


"Wenn im Gerätehaus die Beleuchtung defekt ist, muss die Gemeinde einen Elektriker rufen"

Falsch!!!
Der Hausmeister ist für kleinere Reperturarbeiten (z.B Leuchtmittel defekt = Beleuchtung defekt ) zuständig, sollte er zufällig Elektroinstallateur bzw. Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik sein, darf er auch andere anfallende Arbeiten an Elektrischen Anlagen durchführen ( nach absprache mit seinem Fachbereichsleiter ).