Nein, der eigentliche Sinn ist: Die Gemeinde muss eine funktionierende Beleuchtung im Gerätehaus haben. Wie sie das hinbekommt, kann sie frei entscheiden.
Deine Aussage war, dass der Feuerwehrmann sie gar nicht instandsetzen darf. Das ist und bleibt falsch. Womit wir wieder bei dem hier wären:Dort steht nicht:
"Wenn im Gerätehaus die Beleuchtung defekt ist, muss ein Feuerwehrmann diese instandsetzen"