Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
Hat du dir den Gesetzestext durchgelesen? Hast du gesehen dass von der "Vereinsarbeit" explizit differenziert wird?
1. Eine Vollzugsbekanntmachung ist schonmal kein Gesetz.
2. Ja in dieser Vollzugsbekanntmachung wird genau diffrenziert.
Zitat:"Bei den Freiwilligen Feuerwehren ist zu unterscheiden, ob diese Tätigkeiten allein dem Vereinsleben zuzuordnen sind oder ob die Feuerwehr zumindest auch als gemeindliche Einrichtung tätig wird."

Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
Eine Aussage "Feuerwehr != Mitglied der Feuerwehr" ist einfach nur eine kopflose Ausflucht. Die Organisation schraubt bestimmt keine Alarmanlage an.
Richtig und genau deshalb dürfen auch Mitglieder in einer Feuerwehr selber Autos putzen und reparieren und Atemschutzgeräte selber warten etc.

Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
Die Feuerwehr besteht aus Mitgliedern, und diese nehmen die Aufgaben der Feuerwehr wahr.
Richtig, wenn sie Aufgaben der Feuerwehr wahrnehmen, sind die Organisation Feuerwehr und dürfen nicht in Konkurrenz zu privaten Unternehmen treten.

Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
Und wenn ein Mitglied der Feuerwehr im Gerätehaus arbeiten verrichtet, brauche ich gar nicht versuchen, zu behaupten dass dieser das als sein "Privatvergnügen" tut, sondern garantiert im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Feuerwehr.
Als Privat vergnügen vielleicht nicht, ändert aber nichts daran das hier unterschieden wird ob er Aufgaben der Organisation wahrnimmt oder des Vereins.