Du willst Belege, alles klar.
Im VollzBekBayFwG ist es sehr ausführlich beschrieben. 4.5.1 einfach mal zu Gemüte führen.
Im Kommentar dazu, "Das neue Feuerwehrrecht in der Praxis" von Wilfried Schober:
Die Feuerwehr darf keine freiwilligen Leistungen erbringen, die ebenso gut Private, insbesondere private Unternehmen, leisten könnten. Aus Art. 87 Abs. 1 GO ergibt sich der Grundsatz, dass die öffentliche Hand der Privatwirtschaft nichts "wegnehmen" darf, da sie nicht, wie die Privaten, im wirschaftlichen Wettbewerb steht.





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