Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Was für eine blödsinnige Aussage.
Du willst Belege, alles klar.

Im VollzBekBayFwG ist es sehr ausführlich beschrieben. 4.5.1 einfach mal zu Gemüte führen.

Im Kommentar dazu, "Das neue Feuerwehrrecht in der Praxis" von Wilfried Schober:

Die Feuerwehr darf keine freiwilligen Leistungen erbringen, die ebenso gut Private, insbesondere private Unternehmen, leisten könnten. Aus Art. 87 Abs. 1 GO ergibt sich der Grundsatz, dass die öffentliche Hand der Privatwirtschaft nichts "wegnehmen" darf, da sie nicht, wie die Privaten, im wirschaftlichen Wettbewerb steht.