Zitat Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
Die RWS von Hänsch müssen nicht vom KBA eingetragen werden, da sie nach 53a der STVO zugelassen sind.

Ist aber ratsam die Dokumente immer dabei zu haben, da die Herren im blau oder beim TÜV das nicht immer wissen.

Gruß Andi
Vom KBA braucht sowas eh nicht eingetragen sein.
Nur mal so zusätzlich, was hat eine Zulassung nach §53a StVZO mit einer Eintragungspflicht zu tun?