TÜV Aussage zu HWS
Hallo zusammen.
Habe mit dem TÜV Nord gesprochen.
Der gute Herr sagte mir, das die Leuchten eine Bauartgenehmigung (Typenprüfung) nach STVZO §53 (Warnleuchten) oder §54 (Fahrtrichtungsanzeiger) oder nach der ECE R65 habe müssen. Erkennbar an dem E- zeichen mit der Landeskennung und einer Prüfnummer. Sind die Leuchten Bauartgenehmigt, brauchen sie nicht Eingetragen werden.
Das System muss aus min. 2 Leuchten und darf aus max.6 Leuchten bestehen.
Im Fahrerhaus muss eine Hinweisleuchte im Sichtbereich des Fahrers vorhanden sein, die das Eingeschaltet HWS anzeigt.
An dem Schalter muss ein Hinweis angebracht sein, das das HWS nur an Einsatzstellen zur Absicherung eingesetzt werden darf.
Abweichend von dieser Regelung ist bei uns durch eine Ausnahmegenehmigung durch die Bezirksregierung festgelegt, das das HWS nur bei angezogener Feststellbremse unabhängig von der Fz Beleuchtung betrieben werden darf. Auch darf die HWS keine Richtung vorgeben.
Demnach darf ich also alles verbauen, was eine Typenprüfung nach einer der drei Regelungen hat und für diesen Zweck gebaut wurde.
Das ganze ist natürlich auf des Bundesland NRW bezogen.
Gruß Michael
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