Danke, dann haben wir beide recht. Werden nur zwei Leuchten verbaut und diese nur im Stand betrieben, dann sind die nach §53a Eintragungsfrei.
Sollen mehr als zwei Leuchten verbaut werden, und diese im "fahren" benutzt werden, dann wird die Ausnahmegenehmigung und eine Eintragung benötigt.
Gruß Andi





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