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Thema: Heckwarnsystem in Orange

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Gegenfrage, wo steht geschrieben das Leuchten nach 53a eingetragen werden müssen?

    In der ABG vom Hänsch RWS steht drin, das diese Ei
    In dem vorher verlinktem Ministerialschreiben, welches zum Beispiel für alle Feuerwehren Bayerns gilt.
    Wenn Heckler & Koch schreibt, diese vollautomatische Schußwaffe darf jeder ohne Erlaubnis führen gilt das auch nicht.
    Die ABG ist aber nicht vom Hersteller, sondern vom Kraftfahrtbundesamt.
    Kann sie Dir gerne zukommen lassen.

    53a Abs. 3 sagt:

    *(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz*2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz*1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer*20 der*Technischen*Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach §*22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S.*558) entsprechen.

  2. #2
    Registriert seit
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    5.257
    Schön, ändert nichts daran, daß jedes Bundesland seine eigene Suppe kochen kann und wenn Bayern sagt, es muß eingetragen werden, dann muß es eingetragen werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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