
Zitat von
Andi-Hamburg
Nichts, weil (Kenn)Leuchten mit §53a Zulassung nicht eingetragen werden müssen. Einfach die Ein- bzw. Anbaurichtlinien beachten und gut ist. Fahre seit Jahren mit einen RWS nach §53a an verschiedenen Fahrzeugen und musste nie etwas eintragen.
Deine pauschale Aussage ist sehr gefährlich.
Denn sie stimmt nicht.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.