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Thema: Heckwarnsystem in Orange

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Die RWS von Hänsch müssen nicht vom KBA eingetragen werden, da sie nach 53a der STVO zugelassen sind.

    Ist aber ratsam die Dokumente immer dabei zu haben, da die Herren im blau oder beim TÜV das nicht immer wissen.

    Gruß Andi

  2. #2
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    469
    Also verstehe ich das richtig:
    Wenn das ~ K.... vorhanden ist und ein Kästchen mit e1 und ner Nummer hinter dem Kästchen, braucht die Anlage nicht eingetragen werden.
    Ich muss sie nur nach Montageanleitung verbauen.

    Was ist denn mit den e65 nummern?


    Gruß Michael
    9 von 10 Mißerfolgen haben die gleiche Ursache: Mangelnde Vorbereitung

  3. #3
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    Zitat Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
    Die RWS von Hänsch müssen nicht vom KBA eingetragen werden, da sie nach 53a der STVO zugelassen sind.

    Ist aber ratsam die Dokumente immer dabei zu haben, da die Herren im blau oder beim TÜV das nicht immer wissen.

    Gruß Andi
    Vom KBA braucht sowas eh nicht eingetragen sein.
    Nur mal so zusätzlich, was hat eine Zulassung nach §53a StVZO mit einer Eintragungspflicht zu tun?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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