Vom KBA braucht sowas eh nicht eingetragen sein.
Nur mal so zusätzlich, was hat eine Zulassung nach §53a StVZO mit einer Eintragungspflicht zu tun?
Nichts, weil (Kenn)Leuchten mit §53a Zulassung nicht eingetragen werden müssen. Einfach die Ein- bzw. Anbaurichtlinien beachten und gut ist. Fahre seit Jahren mit einen RWS nach §53a an verschiedenen Fahrzeugen und musste nie etwas eintragen.