Bei dem Dokument aus Bayern geht es aber darum, die Leuchten auch während der Fahrt zu benutzen, das geht nur mit Ausnahmegenehmigung da nach 53a Abs. 3 die nur im Stand zugelassen sind. Sprich, auch in Bayern sind sie im Stand zugelassen, um sie aber bei Fahrten zu benutzen und oder mehr als zwei Leuchtkörper zu montieren wird die Ausnahmegenehmigung benötigt.
In Bayern dürfen einige Feuerwehren ja auch Verkehrslenkende Maßnahmen treffen, was in anderen Bundesländern nicht erlaubt ist.




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