Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Stimmt. "Die einlagige Baumwollhose schützt besser gegen thermische Einwirkung als eine Badehose!"
Im Ernst: Was die Unfallkassen so vorgeben ist idR. nur eine Rahmenbedingung. Ich denke da z.B. an die in NDS übliche Formulierung "Vorhandenes Material darf aufgebraucht werden." Je nach Auslegung heisst das: "Es darf nichts mehr beschafft werden, das nicht den Vorschlägen der UK entspricht. was schon auf den haken der Einsatzkräfte hängt muss nicht sofort ausgetausht werden." oder: "Es darf alles Material verwendet werden, das irgendwo auf der Welt noch bei einem Händler oder Produzenten auf Lager ist!". Welche Auslagung in den einzelnen Standorten erfolgt entscheidet meist der Kommunale Kämmerer nach Blick in sein Stadtsäckel....
Es gibt aber auch die Forderung, die möglichen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen sowie die zum Schutz der Beschäftigten erforderlichen Maßnahmen zu treffen und dabei den [b]Stand der Technik[/url] zu berücksichtigen. Die Existenz von Überhosen ist nun wahrlich nicht erst seit gestern bekannt.

Insofern ist deine obige Interpretation m. E. hinfällig, zumal es nicht darum geht, irgendetwas zu ersetzen oder erst aufzubrauchen, sondern zusätzliche, spezielle PSA gegen besondere Gefährdungen zu beschaffen. Oder wird die Hose des Feuerwehrschutzanzuges eingesammelt, wenn es eine neue Schnittschutzhose gibt?

Ja, es steht nirgendwo so 100% explizit, dass man eine Überhose tragen muss (obwohl die Aussage der GUV-V C53 schon sehr eindeutig ist, man muss es nur verstehen wollen). Die Rechtslage ist eigentlich klar, wer zu dem Schluss kommt, die Gefährdungen eines Innenangriffs seien auch ohne Überhose zu akzeptieren, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, fachlich keine Ahnung zu haben und der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Leuten nicht ansatzweise nachzukommen.

Ja, wenn die Unfallkassen Eier in der Hose hätten, würde sie da endlich mal auf den Tisch hauen. Von alleine raffen es ja einige nicht. Aber da spielt auch viel Politik mit rein.