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Thema: Brandbekämpfung im Innenangriff OHNE Überhose

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    ...
    - Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte termische Einwirkung
    Stimmt. "Die einlagige Baumwollhose schützt besser gegen thermische Einwirkung als eine Badehose!"
    Im Ernst: Was die Unfallkassen so vorgeben ist idR. nur eine Rahmenbedingung. Ich denke da z.B. an die in NDS übliche Formulierung "Vorhandenes Material darf aufgebraucht werden." Je nach Auslegung heisst das: "Es darf nichts mehr beschafft werden, das nicht den Vorschlägen der UK entspricht. was schon auf den haken der Einsatzkräfte hängt muss nicht sofort ausgetausht werden." oder: "Es darf alles Material verwendet werden, das irgendwo auf der Welt noch bei einem Händler oder Produzenten auf Lager ist!". Welche Auslagung in den einzelnen Standorten erfolgt entscheidet meist der Kommunale Kämmerer nach Blick in sein Stadtsäckel....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Stimmt. "Die einlagige Baumwollhose schützt besser gegen thermische Einwirkung als eine Badehose!"
    Im Ernst: Was die Unfallkassen so vorgeben ist idR. nur eine Rahmenbedingung. Ich denke da z.B. an die in NDS übliche Formulierung "Vorhandenes Material darf aufgebraucht werden." Je nach Auslegung heisst das: "Es darf nichts mehr beschafft werden, das nicht den Vorschlägen der UK entspricht. was schon auf den haken der Einsatzkräfte hängt muss nicht sofort ausgetausht werden." oder: "Es darf alles Material verwendet werden, das irgendwo auf der Welt noch bei einem Händler oder Produzenten auf Lager ist!". Welche Auslagung in den einzelnen Standorten erfolgt entscheidet meist der Kommunale Kämmerer nach Blick in sein Stadtsäckel....
    Es gibt aber auch die Forderung, die möglichen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen sowie die zum Schutz der Beschäftigten erforderlichen Maßnahmen zu treffen und dabei den [b]Stand der Technik[/url] zu berücksichtigen. Die Existenz von Überhosen ist nun wahrlich nicht erst seit gestern bekannt.

    Insofern ist deine obige Interpretation m. E. hinfällig, zumal es nicht darum geht, irgendetwas zu ersetzen oder erst aufzubrauchen, sondern zusätzliche, spezielle PSA gegen besondere Gefährdungen zu beschaffen. Oder wird die Hose des Feuerwehrschutzanzuges eingesammelt, wenn es eine neue Schnittschutzhose gibt?

    Ja, es steht nirgendwo so 100% explizit, dass man eine Überhose tragen muss (obwohl die Aussage der GUV-V C53 schon sehr eindeutig ist, man muss es nur verstehen wollen). Die Rechtslage ist eigentlich klar, wer zu dem Schluss kommt, die Gefährdungen eines Innenangriffs seien auch ohne Überhose zu akzeptieren, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, fachlich keine Ahnung zu haben und der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Leuten nicht ansatzweise nachzukommen.

    Ja, wenn die Unfallkassen Eier in der Hose hätten, würde sie da endlich mal auf den Tisch hauen. Von alleine raffen es ja einige nicht. Aber da spielt auch viel Politik mit rein.

  3. #3
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    Da muss ich doch direkt im Text antworten.....
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Es gibt aber auch die Forderung, die möglichen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen sowie die zum Schutz der Beschäftigten erforderlichen Maßnahmen zu treffen und dabei den [b]Stand der Technik[/url] zu berücksichtigen. Die Existenz von Überhosen ist nun wahrlich nicht erst seit gestern bekannt.
    Auch der Stad der Technik ist interpretationsfähig... "Die neue Überjacke Niedersachsen ist nur zu tragen: vom AGT-Trupp, beim Innenangriff, wenn ein Flash-Over mit Sicherheit zu erwarten ist", so die Worte eines Kreisbrandmeisters auf Weisung der Kreisverwaltung....
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Insofern ist deine obige Interpretation m. E. hinfällig, zumal es nicht darum geht, irgendetwas zu ersetzen oder erst aufzubrauchen, sondern zusätzliche, spezielle PSA gegen besondere Gefährdungen zu beschaffen. Oder wird die Hose des Feuerwehrschutzanzuges eingesammelt, wenn es eine neue Schnittschutzhose gibt?
    Schnittschutzhosen nicht, die gibt es ja max 2 Stück (1xgroß, 1x Sehr groß) pro Stützpunktwehr. Wer allerdings eine Überhose erhält muss die andere abgeben.
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ja, es steht nirgendwo so 100% explizit, dass man eine Überhose tragen muss (obwohl die Aussage der GUV-V C53 schon sehr eindeutig ist, man muss es nur verstehen wollen). Die Rechtslage ist eigentlich klar, wer zu dem Schluss kommt, die Gefährdungen eines Innenangriffs seien auch ohne Überhose zu akzeptieren, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, fachlich keine Ahnung zu haben und der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Leuten nicht ansatzweise nachzukommen.

    Ja, wenn die Unfallkassen Eier in der Hose hätten, würde sie da endlich mal auf den Tisch hauen. Von alleine raffen es ja einige nicht. Aber da spielt auch viel Politik mit rein.
    Leider sind die UK nur die Kostenträger. IdR. erhlaten sie Ihre "Vorschläge" (mehr wohl Vorschriften) wie ihre UVV asuzusehen haben von den von den Kommunen entsendeten "Experten"....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Auch der Stad der Technik ist interpretationsfähig... "Die neue Überjacke Niedersachsen ist nur zu tragen: vom AGT-Trupp, beim Innenangriff, wenn ein Flash-Over mit Sicherheit zu erwarten ist",
    so die Worte eines Kreisbrandmeisters auf Weisung der Kreisverwaltung....
    Wie kommen solche Leute eigentlich an so verantwortungsvolle Posten? Das ja echt lächerlich. Wenn ein Flashover mit Sicherheit zu erwarten ist, wird wohl jeder verantwortungsbewusste Einheitsführer seine Trupps schleunigst zurück ziehen, oder nicht?

    Im Endeffekt liegt es ja an jedem AGT selbst ob er es für sich selbst vertretbar hält, mit der gestellten Ausrüstung in den Innenangriff zu gehen. Wenn nicht, A abgeben, fertig. Da hätte ich mal so gar kein Problem mit.

    Und selbst WENN Überhosen verbindlich vorgeschrieben wären. Wer sollte das kontrollieren? (Klar, hinterher hat der Verantwortliche dann die A-Karte. Aber das bringt die verbrannte Haut auch nicht mehr zurück..)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    Aufgrund einiger PM und Mails: NEIN! Ich vertrete NICHT die Meinung, das ein Innenangriff (oder besser: ein Einsatz überhaupt) ohne vernünftige Schutzkleidung erfolgen dürfte. Leider sind da einige Stadtkämmerer und die Unfallkassen (vermutlich wegen der Abhängigkeit) da anderer Meinung....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Bevor ihr Feuerwehrjunkies mit Wörtern aus Actionfilmen um euch schmeißt, informiert euch bitte ersteinmal was ein Flash-Over eigentlich ist. Danke.

  7. #7
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Bevor ihr Feuerwehrjunkies mit Wörtern aus Actionfilmen um euch schmeißt, informiert euch bitte ersteinmal was ein Flash-Over eigentlich ist. Danke.
    Oh großer MeisterH,

    aufgrund Ihres sicher ganz doll lieb gemeinten Ratschlages zur unverzichtbar wichtigen und eindeutigen Begriffsdefinition in Bezug auf das hier diskutierte Thema habe ich die momentan in meinem Flur liegende Feuerwehrüberhose Hupf 09/2006 - EN 469 2007-02 mal gefragt, ob sie weiß was ein Flash-Over ist, schließlich geht es hier ja um sie. Wir haben uns nach längerer Diskussion dann darauf verständigt, zur genauen Klärung des Sachverhaltes dem großen MeisterH noch folgende Rückfragen zukommen zu lassen, mit der Bitte um gefällige Kenntnisnahme und Antwort:
    1. Sollten wir bei der weiteren Diskussion über die Notwendigkeit der Schutzkleidung die Definition der Internationalen Organisation für Normung zu Rate ziehen?
    2. Oder lieber die der Arbeitsgruppe der Schulleiter der Landesfeuerwehrschulen?
    3. Oder die international recht anerkannten Beschreibungen des Paul Grimwood, die sich ja größtenteils aus den Thesen der Fire Research Station sowie der National Fire Protection Agency ergeben, aber wem sag ich das...
      (Der Hinweis sei erlaubt: Das es hier tlw. nur minimalste Differenzen gibt, kann ich bei eurer Hoheit sicher als bekannt voraussetzen, erwähne es aber trotzdem für den restlichen Pöbel.)
    4. Dürfen wir bei der weiteren Nutzung der Begrifflichkeiten der unterschiedlichen Stadien der schnellen Brandausbreitung ignorieren und begrifflich zusammenfassen, oder ist eine genaue Differenzierung gewünscht?
    5. Deutsche oder internationale Begriffe?
    6. Was hat dieser Mist überhaupt mit der Notwendigkeit der Schutzkleidung zu tun?
    7. Wieso sagt mein Drucker mir in letzter Zeit, wenn ich Beiträge von dir ausdrucken will, zunehmend häufiger: "Bitte Toilettenpapier einlegen"? Lässt sie dich nicht mehr ran, oder was bedrückt dich so?

  8. #8
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Bevor ihr Feuerwehrjunkies mit Wörtern aus Actionfilmen um euch schmeißt, informiert euch bitte ersteinmal was ein Flash-Over eigentlich ist. Danke.
    Dann erleuchte Du uns doch wieder einmal.

  9. #9
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    Bevor das hier ausufert: BTT!

    Die Frage war: "Muss die Kommune Überhosen für die Einsatzkräfte vorhalten oder muss sie nicht?"
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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