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Thema: Brandbekämpfung im Innenangriff OHNE Überhose

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Aus eigener Erfahrung: Die UK RLP wird erstmal suchen, welcher Wehr derjenige angehört, um dann per Telefonat mit dem Wehrleiter den unbequemen Fragesteller darauf hinzuweisen, dass solche Fragen über den Dienstweg oder (bzw. eben deshalb) gar nicht zu stellen sind. ...snip..
    Fragt man per Mail, ohne die Wehr zu nennen, wird die UK RLP erstmal schreiben, dass man seine Fragen gefälligst mit Nennung seiner Funktion und seines Dienstgrades (!) und über seine Vorgesetzten an die UK zu stellen hat, weil man dem gemeinen Pöbel eher ungern antwortet (gut, den letzten Teil werden sie so nicht schreiben, den kann man sich dann selbst denken). .. snip..
    Das ist aber nicht gerade die feine Art. Die UK hat jedem Auskunft zu geben. Es wäre ja auch möglich, dass Du von Deinem Vorgesetzten keine oder falsche Infos bekommst und die richtigen Infos haben möchtest.
    Die Unfallkasse BaWü ist da zum Glück etwas freundlicher.

    Gruß
    Simon

  2. #2
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    Kann die UK eine überhose denn überhaupt vorschreiben?

    Normalerweise sollte der AG (Wehrführer?) ja eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit "Innenangriff zur Brandbekämpfung" schreiben. Wenn die dann aussagt, dass eine einlagige Baumwollhose für die Tätigkeit ausreicht, dann ist das Feuer dort offenbar weniger warm als im Rest der Republik, aber "dann ist das halt so".

    Was aber passiert wenns zu nem Unfall kommt und die Gefährdungsbeurteilung einer Prüfung unterzogen wird (sofern es die überhaupt gibt) und da grober Schwachsinn drin steht, das steht auf nem anderen Blatt...
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Kann die UK eine überhose denn überhaupt vorschreiben?
    Anderen Kram schreibt sie doch auch vor?

  4. #4
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    Stimmt..

    In http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-c53.pdf steht z.B.

    Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Umfang auf diese Gefahren abgestimmt sind.

    ..

    - Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte termische Einwirkung
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
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    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    ...
    - Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte termische Einwirkung
    Stimmt. "Die einlagige Baumwollhose schützt besser gegen thermische Einwirkung als eine Badehose!"
    Im Ernst: Was die Unfallkassen so vorgeben ist idR. nur eine Rahmenbedingung. Ich denke da z.B. an die in NDS übliche Formulierung "Vorhandenes Material darf aufgebraucht werden." Je nach Auslegung heisst das: "Es darf nichts mehr beschafft werden, das nicht den Vorschlägen der UK entspricht. was schon auf den haken der Einsatzkräfte hängt muss nicht sofort ausgetausht werden." oder: "Es darf alles Material verwendet werden, das irgendwo auf der Welt noch bei einem Händler oder Produzenten auf Lager ist!". Welche Auslagung in den einzelnen Standorten erfolgt entscheidet meist der Kommunale Kämmerer nach Blick in sein Stadtsäckel....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Stimmt. "Die einlagige Baumwollhose schützt besser gegen thermische Einwirkung als eine Badehose!"
    Im Ernst: Was die Unfallkassen so vorgeben ist idR. nur eine Rahmenbedingung. Ich denke da z.B. an die in NDS übliche Formulierung "Vorhandenes Material darf aufgebraucht werden." Je nach Auslegung heisst das: "Es darf nichts mehr beschafft werden, das nicht den Vorschlägen der UK entspricht. was schon auf den haken der Einsatzkräfte hängt muss nicht sofort ausgetausht werden." oder: "Es darf alles Material verwendet werden, das irgendwo auf der Welt noch bei einem Händler oder Produzenten auf Lager ist!". Welche Auslagung in den einzelnen Standorten erfolgt entscheidet meist der Kommunale Kämmerer nach Blick in sein Stadtsäckel....
    Es gibt aber auch die Forderung, die möglichen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen sowie die zum Schutz der Beschäftigten erforderlichen Maßnahmen zu treffen und dabei den [b]Stand der Technik[/url] zu berücksichtigen. Die Existenz von Überhosen ist nun wahrlich nicht erst seit gestern bekannt.

    Insofern ist deine obige Interpretation m. E. hinfällig, zumal es nicht darum geht, irgendetwas zu ersetzen oder erst aufzubrauchen, sondern zusätzliche, spezielle PSA gegen besondere Gefährdungen zu beschaffen. Oder wird die Hose des Feuerwehrschutzanzuges eingesammelt, wenn es eine neue Schnittschutzhose gibt?

    Ja, es steht nirgendwo so 100% explizit, dass man eine Überhose tragen muss (obwohl die Aussage der GUV-V C53 schon sehr eindeutig ist, man muss es nur verstehen wollen). Die Rechtslage ist eigentlich klar, wer zu dem Schluss kommt, die Gefährdungen eines Innenangriffs seien auch ohne Überhose zu akzeptieren, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, fachlich keine Ahnung zu haben und der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Leuten nicht ansatzweise nachzukommen.

    Ja, wenn die Unfallkassen Eier in der Hose hätten, würde sie da endlich mal auf den Tisch hauen. Von alleine raffen es ja einige nicht. Aber da spielt auch viel Politik mit rein.

  7. #7
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    Da muss ich doch direkt im Text antworten.....
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Es gibt aber auch die Forderung, die möglichen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen sowie die zum Schutz der Beschäftigten erforderlichen Maßnahmen zu treffen und dabei den [b]Stand der Technik[/url] zu berücksichtigen. Die Existenz von Überhosen ist nun wahrlich nicht erst seit gestern bekannt.
    Auch der Stad der Technik ist interpretationsfähig... "Die neue Überjacke Niedersachsen ist nur zu tragen: vom AGT-Trupp, beim Innenangriff, wenn ein Flash-Over mit Sicherheit zu erwarten ist", so die Worte eines Kreisbrandmeisters auf Weisung der Kreisverwaltung....
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Insofern ist deine obige Interpretation m. E. hinfällig, zumal es nicht darum geht, irgendetwas zu ersetzen oder erst aufzubrauchen, sondern zusätzliche, spezielle PSA gegen besondere Gefährdungen zu beschaffen. Oder wird die Hose des Feuerwehrschutzanzuges eingesammelt, wenn es eine neue Schnittschutzhose gibt?
    Schnittschutzhosen nicht, die gibt es ja max 2 Stück (1xgroß, 1x Sehr groß) pro Stützpunktwehr. Wer allerdings eine Überhose erhält muss die andere abgeben.
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ja, es steht nirgendwo so 100% explizit, dass man eine Überhose tragen muss (obwohl die Aussage der GUV-V C53 schon sehr eindeutig ist, man muss es nur verstehen wollen). Die Rechtslage ist eigentlich klar, wer zu dem Schluss kommt, die Gefährdungen eines Innenangriffs seien auch ohne Überhose zu akzeptieren, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, fachlich keine Ahnung zu haben und der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Leuten nicht ansatzweise nachzukommen.

    Ja, wenn die Unfallkassen Eier in der Hose hätten, würde sie da endlich mal auf den Tisch hauen. Von alleine raffen es ja einige nicht. Aber da spielt auch viel Politik mit rein.
    Leider sind die UK nur die Kostenträger. IdR. erhlaten sie Ihre "Vorschläge" (mehr wohl Vorschriften) wie ihre UVV asuzusehen haben von den von den Kommunen entsendeten "Experten"....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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