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Thema: Brandbekämpfung im Innenangriff OHNE Überhose

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Teletector Beitrag anzeigen
    Hallo und schönen Sonntag zusammen,

    wie die Überschrift schon sagt, geht es um die gute Überhose Teil 4.
    Diese wird bei uns in der Gemeinde schlichtweg nicht vorgehalten. Leider finde ich auch keine Eindeutigen Schriftstücke von Unfallkassen die aussagen das dies ein MUSS ist, so das Diskussionen diesbezüglich immer im Sande verlaufen..
    Vllt.hat ja jemand ähnliches Problem und kann mirden ein oder anderen Tipp geben.

    Gruß Dirk
    Man schaue in die GUV C 53 Feuerwehren, § 12 (2)

    (2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind.

    Dann ein kurzer Blick in die Durchführungsanweisungen:

    Zu § 12 Abs. 2:
    Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere:

    Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen,
    Feuerwehr-Haltegurt entsprechend DIN 14 927 „Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle und Karabinerhaken mit Multifunktionsöse – Anforderungen, Prüfung“,
    Chemikalienschutzanzüge nach vfdb-Richtlinie 0802 entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern,
    Hitzeschutzkleidung,
    Kontaminationsschutzkleidung,
    Atemschutzgeräte nach vfdb-Richtlinie 0802 entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern,
    Feuerschutzhaube entsprechend DIN EN 13 911 „Schutzkleidung für die Feuerwehr – Anforderungen und Prüfverfahren für Feuerschutzhauben für die Feuerwehr“,
    Augen-, Gesichtsschutz (vgl. GUV-Regel „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ [GUV-R 192, bisher GUV 20.13]),
    Feuerwehrleine gemäß DIN 14 920 „Feuerwehrleine; Anforderungen, Prüfung, Behandlung“,
    Auftriebsmittel wie Rettungskragen und Schwimmwesten gemäß DIN EN 399 „Rettungswesten und Schwimmhilfen – 275 N“,
    Tauchgeräte nach vfdb-Richtlinie 0803 entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern,
    Gehörschutzmittel entsprechend DIN EN 352 Teil 1 „Gehörschützer; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen“.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
    Registriert seit
    29.10.2007
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Dann ein kurzer Blick in die Durchführungsanweisungen:
    Und dann blicke man in die Fußnote zu den Durchführungsanweisungen und wird feststellen, dass diese keineswegs zu 100% verbindlich sind und somit auch ein Schlupfloch für die lassen, die keine Überhosen wollen.

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