1 ) den Handyblocker sofort der BnetzAgentur melden.
3 ) Mit dem Architekten (Bautafel) Kontakt aufnehmen, der muss klären ob hier evtl. auch die Pflicht für eine Gebäudefunkanlage besteht.
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1 ) den Handyblocker sofort der BnetzAgentur melden.
3 ) Mit dem Architekten (Bautafel) Kontakt aufnehmen, der muss klären ob hier evtl. auch die Pflicht für eine Gebäudefunkanlage besteht.
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