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Es mag durchaus sein, dass das Verhalten den Kollegen unangebracht war; genauso mag es aber auch sein, dass sein Handeln rechtlich gesehen einwandfrei war. Das können wir alle aus der Ferne betrachtend oder aus der Zeitung lesend gar nicht beurteilen.

Was aber meiner Meinung nach absolut nicht sein kann, ist eine Titulierung, wie sie hier durch Dich gepostet wurde. Eine derartige beleidigende Äußerung ist vollkommen unangebracht und unsachlich!
Im Forum wird sich an dieser Stelle ( http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=51874 ) darüber unterhalten, ob es sinnvoll ist, MA des RD mit Schutzwesten auszustatten. Man beschäftigt sich also indirekt mit Gewalt gegen MA des RD oder Gewalt gegen MA von Hilfsorganisationen. Auf der anderen Seite kommt es hier zu genau dieser verbalen Gewalt gegen MA der Polizei. Dass passt vorne und hinten nicht!

MfG
Ich denke wenn hier etwas unangebracht ist, dann ist es dein Versuch mich mit Personen auf eine Stufe zu stellen die Mitarbeiter dier BOS, egal ob polizeilich oder nichtpolizeilich, unmotiviert körperlich mit potentiell tödlichen Waffen angreifen. DAS passt hinten und vorne nicht.

Selbst wenn meine Wortwahl, zu der ich unter dem Vorbehalt das die Aussage im Presseartikel stimmt - wie auch schon im obigen Beitrag geäussert, immer noch 100% stehe, aus deiner -oder der sicht anderer- nicht angebracht ist, sio ist dieser Versuch eine Verbindung dazu herzustellen wirklich die allerunterste Schubladen.

Meine Meinungsäusserung bezieht sich auf eine Person, die zufällig leider auch PVB ist, die sich anmaßt ohne jede medizinische Ausbildung zu beurteilen ob eine medizinische Maßnahme dringend ist und dazu noch die Verfolgung einer MÖGLICHERWEISE OWI die von namentlich bekannten Personen begangen wurde und von der definitiv weder eine GEfahr noch eine Störung der öffentlichen Ordnung ausgeht unzweifelhaft über die Notwendigkeit der medizinischen Akutversorgung eines Unfallopfers geht.
Darum- UND NUR DARUM geht es.

Diese Äusserung von mir bezogen auf eine PErson die das oben beschriebene durzeiht mit gewalttätigen Angriffen auf Personen die nichts weiter gemacht haben als Angehörige einer BOS zu sein und nur um hilfe für dritte zu leisten vor Ort sind gleichzusetzen erzählt viel über dich...

Ich arbeite dienstlich sehr gut auch mit den polizeilichen BOS zusammen. Auch privat habe so einige Kontakte. Die deutlich größte Anzahl der mitarbeiter der polizeilichen BOS mit denen ich bisher in Kontakt gekommen hinterließen einen kompetenten Eindruck.
Aber leider gibt es -wie überall- auch in der Polizei die unrühmlichen Ausnahmen welche dann sehr unangenehm auffallen. Nicht selten sind diese Personen dann sogar in den eigenen Reihen nicht sehr geschätzt. Wenn jetzt so jemand eine völlig unangebrachte oder überzogene HAndlung durchführt erwarte ich das dem auch nachgegangen wird und das nichts schöngeredet oder vertuscht wird.

Im Presseartikel, der ja leider nicht mehr einsehbar ist, steht das hier die Beschlagnahme während einer laufenden Patienbehandlung durch den Notarzt stattfand. Da Polizisten kein MEdizinisches Fachpersonal sind steht es diesen in keinster weise zu einzuschätzen ob eine gerade durchgeführte Behandlung zeitkritisch ist, egal ob Lebensgefahr vorliegt oder es nur darum geht Schmerzen beim Patienten schnellstmöglich zu verringern. Acuh steht es keinem Polizisten zu vermutungen darüber anzustellen wie der Notarzt weiter vorzugehen gedenkt.

Wenn jetzt unter diesen Vorzeichen ein Polizist -oder wer auch immer- hingeht, einen Notarzt der aktuell ein Unfallopfer betreut NÖTIGT seinen Patienten zu vernachlässigen und auch noch in Kauf nimmt das im Falle einer notwendigen Nachforderung diese nicht in der kürzestmöglichen Zeit durchgeführt werden kann - und auch noch die hohe Wahrsacheinlichkeit das aufgrund der emotionalen Reaktion die versorgung des Unfallopfers evtl. nicht mehr optimal möglich erfolgt, NUR UM EINER -EVENTUELLEN!!!- OWI Nachzugehen, dann ist aus meiner Sicht diese Person geistig nicht für den Polizeidienst geeignet. Das ist nun einmal meine Meinung! Sofern die Aussage des Presseartikels stimmt wurde hier eine Güterabwägung getroffen die völlig dem entgegen steht was wohl 99% ALLER BOS vertreten, egal ob weiß, Blau,Grün oder Rot.

Das ist völlig unabhängig davon ob die Beschlagnahme selbst jetzt gerechtfertigt, oder wie es ja auch im Raum steht - völlig ungerechtfertig war.
Selbst wenn die PVB vor Ort der Meinung waren das eine Beschlagnahme jetzt unumgänglich sei, so hat es keinerlei Notwendigkeit gegeben einen aktuell -nach einer ordentlichen Alarmierung wohlgemerkt- in einem Rettungseinsatz befindlichen Notarzt in seiner Arbeit bei der Arbeit am Patienten zu behindern. Eine Beschlagnahme nach abschluss der Rettungsarbeiten hätte völlig ausgereicht. Ich kann nicht erkennen in wie weit diese Verzögerung jetzt gegenüber der sofortigen Beschlagnahme eine negative Auswirkung hätte haben können deren Folgen auch nur annähernd den Eingriff in eine laufende Rettungsmaßnahme rechtfertigen würden.

Für mich ist das mutwillige unterbrechen eines laufenden Rettungseinsatz für die Ahndung einer OWI von der Abwägung dasselbe als wenn jetzt ein Feuerwehrangehöriger vor einem in der Nacheile nach bewaffneten Bankraub befindlichen Streifenwagen springt und diesen zum Anhalten nötigt nur um einen Falschparker zu melden der die Übungsfahrt behindert.
Ich würde fast jeden Betrag wetten das "Spinner in Uniform" da noch das harmloseste wäre.

Wie gesagt: Ich kann mich jetzt nur auf die Informationen beziehen die wir haben. Und diese sagen das die Aktion WÄHREND der laufenden Behandlung am Patienten stattfanden. Dieser Aussage ist aber auch nicht wiedersprochen worden. Sollte das dennoch falsch sein so trifft das oben gesagte natürlich nicht zu. Aber das habe ich ja schon im ersten Beitrag geschrieben.

Gruß
Carsten