Folgende Fragen habe ich mir bei diesem aktuellen Fall gestellt, welche auch sicher der Staatsanwalt stellen wird:

Warum hat der RA nachdem klar war, dass ein NA nicht zeitnah verfügbar ist eingeladen und ist (evtl. auch mit einem instabilen Patienten) Richtung nächste Klinik gefahren. Wundversorgung bzw. Schienung sollte er auch ohne NA zumindest teilweise durchführen können).
Ich würde in keinem Fall am Einsatzort auf den NA warten, sondern (gerade bei vitaler Gefährdung) in Richtung nächster Klinik (und sei es eine Klinik der Grundversorgung) fahren. Dort muss es einen Arzt geben, welcher dann eine ärztliche erste Versorgung durchführen kann (incl. Medikamentengabe) und dann eine Verlegung auf den weg bringen kann.

Gruß
Simon