Und ich will nicht der RA sein der im rahmen der Notkompetenz § 3 des RettAssG handelt, und Behandlung geht " in die Hose " , Pat.EX oder schwere Schäden... und dann? Sorry liebe Angehörige, da unser NA schon im Einsatz war haben mir im rahmen der Notkompetenz unser bestes gegeben, und nun ja zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie einen Arzt oder Apotheker...
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Es wurde noch kein RA verurteilt, der nach bestem Wissen und Gewissen Maßnahmen durchgeführt hat.
Fängt bei z.B. Thoraxpunktion an und endet bei Ketanest Narkose.
Ich muß selbstverständlich entsprechende Aus und Fortbildung nachweisen können.
Und ich möchte nicht als RA die Verantwortung tragen müssen, dass jemand Schaden erleidet, da ich irgendwelche Maßnahmen aufgrund von Haarspaltereien nicht getroffen habe.
vgl. PHTLS, wurde aber schon geschrieben.
Medikamente allein retten keine Menschen.
Notfallmedizin ist Taktik.
Aber ...wo ist die Taktik in der gegulären NA Ausbildung?
Brauchen wir überhaupt Notärzte oder schaden (nicht im jedem Fall) diese vielleicht dem Einsatzablauf nur?
Ich habe aber noch nichts in der Richtung bei uns gehört, daß ein RA ohne NA mal eben Ketanest oder dergleichen verabreicht.
Sicher retten Medikamente allein kein Leben.
Aber ohne Medikamente werden oft auch keine Leben gerettet.
Ich finde schon, denn ich finde kein RA schafft es in seiner Ausbildung noch das komplette Medikamentenarsenal durchzunehmen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Es geht hier nicht ums Pro oder Contra RA / NA, es geht um die schlechte bis nicht vorhandene Notärtzliche versorgung der Bürger im Landkreis Altenkirchen!
Und da muss dringend Abhilfe geschaffen werden, Kosten sind da im Moment NEBENSACHE bzw EGAL!!!
Und was das ob mit oder ohne NA betrifft, da müssen wohl erst mal ein paar Gesetzte geändert und die Ausbildung der RA`s neu geregelt werden...
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Folgende Fragen habe ich mir bei diesem aktuellen Fall gestellt, welche auch sicher der Staatsanwalt stellen wird:
Warum hat der RA nachdem klar war, dass ein NA nicht zeitnah verfügbar ist eingeladen und ist (evtl. auch mit einem instabilen Patienten) Richtung nächste Klinik gefahren. Wundversorgung bzw. Schienung sollte er auch ohne NA zumindest teilweise durchführen können).
Ich würde in keinem Fall am Einsatzort auf den NA warten, sondern (gerade bei vitaler Gefährdung) in Richtung nächster Klinik (und sei es eine Klinik der Grundversorgung) fahren. Dort muss es einen Arzt geben, welcher dann eine ärztliche erste Versorgung durchführen kann (incl. Medikamentengabe) und dann eine Verlegung auf den weg bringen kann.
Gruß
Simon
Man merkt, dass du kein Politiker bist.
Sonst wüsstest du, dass unser Kuddel dem Bernie E. noch ein paar Milliönchen in den Allerwertesten pusten muss, die Kommunalreform versteht und lebt noch keiner, da muss man noch mal ran, am Ring sollen tatsächlich noch ein paar Tourismusbetriebe nicht steuerfinanziert sein und sind deshalb zu vernichten, die Grünen hat man jetzt auch noch am Bein (obwohl Pluspunkt: zur Notarztversorgung haben die sich bisher glücklicherweise erst gar keine Meinung gebildet), zwischendurch muss noch das ein oder andere eigene Wahlversprechen vom März in die Vergessenheit gezwängt werden, und du kommst mit solchem Kram wie der Notarztversorgung. In AK sind 2011 doch nur 42 Prozent der Notarztdienste unbesetzt, das heißt politisch: Über die Hälfte der Zeit klappts doch. Was wollt ihr überhaupt? Der Ringracer klappt z.B. ziemlich genau 100% nicht - das ist doch mal richtig Mist.
Und dann ist das lokale MdL, was sich jetzt für das Thema stark macht, zwar einerseits recht fachkundig (LNA), aber dummerweise in der Oppositionspartei. Also kann das doch nix geben.
Na klar, im aktuellen Koalitionsvertrag steht:Aber da steht auch ganz viel anderer Kram drin, der noch zu untersuchen ist - für die Anpassungen ist dann verständlicherweise die Zeit leider nicht da. Das muss der Wähler doch mal einsehen. Menno.Der Einsatz von Notärztinnen und Notärzten ist ein nicht wegzudenkender und zugleich wesentlicher Bestandteil des rheinland- pfälzischen Rettungsdienstes. Die demographische Entwicklung der Bevölkerung, aber auch die Personalknappheit bei Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender notfallmedizinischer Zusatzausbildung, führt vermehrt zu Problemen in der flächendeckenden Notarztversorgung, insbesondere in den ländlichen Bereichen unseres Landes.
Die Landesregierung sieht es als dringend erforderlich an, den aus den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammenden Aufbau des rheinland- pfälzischen Notarztwesens sowie seine Struktur wissenschaftlich untersuchen zu lassen und an die neuen Herausforderungen anzupassen.
wo ist der NA Einsatz evidenzbasiert, wenn der RA seine ca. 10 bis 15 Notfallmedikamente sicher beherrscht.
Und ja, es gibt viele Regionen, wo der RA in D Ketamin u.v.m. selbstständig geben soll.
Der Prozess ist lächerlich, auf jeden Fall nicht zielführend.
Da muß der gute Mann wenn schon, das Rettungsdienstpersonal verklagen, falls diese sich nicht an die internationalen Therapieempfehlungen gehalten haben.
Die in ATLS / PHTLS geschulten Ärzte sagen doch selbst, das Rettungsdienst nichts mit Ärzten zu tun hat, und sie nur der Dritte / Vierte Mann im Team sind.
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