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Thema: Nach tödlichem Unfall: Anklage des Vaters

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Nun, um mal eine Lanze für dern RD zu brechen: die allerwenigsten RAs werden wohl die Hände in den Schoß legen, und warten, bis ein NEF eintrifft. Und die Aussage von angeblichen Zeugen, dass es gar Stunden gedauert hat, wird wohl keiner, der auch nur annähernd Kontakte zum Rettungsdienst hat, für voll nehmen.
    Zugegebener Maßen sind 30 Minuten eine lange Zeit, aber das Problem sind nicht die Rettungsdienste, sondern die Kostenträger. Denen ist es nämlich nur recht, wenn ein NEF nicht besetzt ist, weil dann die Kosten für sie geringer sind.
    Und die Kostenträger wiederum stehen für die Versicherten. Also ist es letztendlich an uns selbst, zu bestimmen, wieviel wir für eine notärztliche Versorgung ausegeben möchten, oder auch nicht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Es gibt eine Menge Rettungsdienstler, die ohne mit der Wimoper zu zucken, eine Ketanest-Dormicum-Narkose durchführen. Aber wie bereits richtig erwähnt: Solange die Zutrittsbestimmungen für die RettAass-Ausbildung nicht höher gehängt wird, wird nicht jeder Lehrgangsteilnehmer kognitiv in der Lage sein, den verantwortungsbewussten sicheren Umgang mit Medikamenten erlernen zu können. Dazu kommt die kurze Ausbildungsdauer von gerade mal einem Jahr Theorie - übrigens auf Drängen der HiOrgs!

    Ihr seht: Viele Schuldige, keiner der Verantwortung übernimmt, immer sind es die anderen. Erinnert mich manchmal an einen Kindergarten. Nur, dass da weniger Menschenleben davon abhängen.

  2. #2
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    Nun auch hier: rettungsdienst.de/nachrichten/notarztversorgung-lebensgefahrlich-schlecht-24436
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
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    Hallo Zusammen,

    Frage: Ist die Lage nur bei mir im Kreis so.......oder gibt es auch andere Kreise im BL, die solche Probleme haben?

    Grüße (von einem der keine Ahnung vom RD hat),

    Jörg

  4. #4
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    Hier noch ein Artikel vom 02.08.2011

    Notarzt: Lösung nur mit mehr Geld

    Kreis Altenkirchen - Die problematische Situation der Notarztversorgung im Kreis Altenkirchen bleibt in der Diskussion. Landrat Michael Lieber sieht die „Bevölkerung aufgerüttelt“ durch ständig nicht besetzte Notarztdienste. Auch in der Politik sieht er Bewegung. So hat er jetzt Kreisvorstand und Fraktionsvorsitzende im Kreistag zu einem Gespräch zu dem Thema eingeladen. „Es muss etwas passieren“, so Lieber.

    Quelle und weiter:
    http://www.rhein-zeitung.de/regional...id,284891.html
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  5. #5
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    268

    Bürger demonstrieren für bessere Notarztversorgung

    Tach !!!

    Bürger demonstrieren für bessere Notarztversorgung:

    http://www.rettungsdienst.de/nachric...rsorgung-24891


    Gruß
    Bastel

  6. #6
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    Wow, 300 Bürger von über 130.000 Betroffenen. Man könnte fast meinen, so ein Müll wie Werkenntwen wäre als Werbeplattform für sinnvolle Demos nicht so ganz perfekt...

  7. #7
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    Notarztversorgung: Kreistag schreibt nach Mainz

    Altenkirchen. Geschlossen hat der Kreistag gestern eine Resolution zur Notarztversorgung im Kreis verabschiedet. Damit hat das Gremium auf die immer deutlicher zutage tretenden Mängel in der notärztlichen Versorgung der Menschen im Landkreis reagiert.

    damo - Das vereinbarte Ziel, drei der vier Standorte zu 95 Prozent der Zeit besetzt zu haben, wird bei weitem nicht erreicht. Abmeldequoten von 42 Prozent sind zuletzt verzeichnet worden - mit der Folge, dass man laut SPD-Sprecher Bernd Becker im AK-Land eine geringere Überlebenschance als anderswo hat, wenn man einen Schlaganfall oder Herzinfarkt erleidet. Landrat Michael Lieber umriss den Status quo so: "Die Notarztversorgung im Kreis hat sich zu einem Notfall entwickelt, schnelle Hilfe ist notwendig."

    Quelle und weiter:http://www.siegener-zeitung.de/a/487...ibt-nach-mainz
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

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