Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
Hallo Klaus,

da hast du etwas falsch verstanden.
Der "kleingewerbetreibende" weist keine MwSt aus weil er keine Aufschlägt. Seine Rechnung ist also IMMER Netto. Es ist natürlich immer eine Frage ob er dir dieselben Preise machen kann wie derjeniege der am Vorsteuerabzugssystem teilnimmt, da er ja auf gut deutsch ausgedrückt im Einkauf 19% mehr bezahlt.
Es kommt also SEHR auf das Tätigkeitsfeld des Unternehmens an ob man so Wettbewerbsfähig sein kann. Unternehmen die Ihr Geld damit verdienen das sie Waren umsetzen die sie auf dem Gerwerblcihen MArkt einkaufen um sie dann mit Aufschlag wieder zu verkaufen würde es freilich schwer haben, sie müssten gleich eine deutlich geringere Marge aufschlagen um Wettbewerbsfähig zu sein - das kann schnell "zu wenig" sein, also für diese Unternehmen macht das keinen Sinn.
Wenn aber der Wareneinkauf nur einen ganz geringen Teil - oder aber gar keinen Teil - der unternehmerischen Tätigkeit ausmacht, dann speilt das keine Rolle.
Genau das Problem meinte ich - Sobald Ware ins Spiel kommt wirds für mich in der Regel zu teuer. Reine Dienstleistungen ist klar, das hier netto mit netto verglichen werden kann.


Die BG stellt bei einem kleingerwerblichen Einzelunternehmen ohne Angestellte in diesem Bereich kein Problem dar. Die will nichts von einem Wissen.
Bei der BG kommt es auf den Bereich an. Im Einzelhandel wird jeder Kleinunternehmer aufgrund der Satzung der BG Zwangsmitglied und Beitragszahler.


Beste Grüße

Klaus