
Zitat von
Angeloffire
Die Grenze bei der freiberuflichen Tätigkeit könnten ganz schnell überschritten werden und dann ist wohl Ärger angesagt. Also lieber mit Gewerbeanmeldung. (Die ostet übrigends nur 10,23 € bei uns).
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Für was kann der Gewerbeschein denn nützlich sein? Mir fällt da nur Einkaufen im Großhandel ein.
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AngelOfFire
Für die "Freiberufliche" Tätigkeit gibt es keine Erwerbsgrenze. Das was du meinst ist Grenze die Anmeldefreie selbstständige Tätigkeit die jeder Privatmann theoretisch machen darf...
Die Richtige Bezeichnung in der "Amtssprache" habe ichnicht mehr im Kopf.
Ich weiß gerade auch nur das die zu DM Zeiten wohl mal um 400 DM / Jahr lag...
Das ist natürlich für eine Dauerhaft Tätigkeit völlig ungeeignet. Das wäre nur etwas wenn du z.B. als Schüler gerade Sommerferien hättest und jemand fragt dich ob du in einmaliger Aktion eine Website für Ihn aufsetzen würdest...
Die Freiberufliche Tätigkeit ist etwas anderes. Es handelt sich um eine spezielle Art von Selbstständiger Tätigkeit. Die Grenzen zur gewerblichen Tätigkeit sind fließend. Die Freiberufe sind wohl historisch so eingeordnet...
Berufe die als "freie" Berufe ausgeübt werden können sind Berufe die in erster Linie eine gewisse Geistige Tätigkeit verlangen und nichts herstellen.
Niedergelassene Anwälte und Ärzte üben Ihren Job meist "Freiberuflich" aus. Künstler genauso. Auch Designer und Entwickler können je nach genauer Tätigkeit Freiberuflich sein.
Zum Gewerbeschein:
Großhandel ist eine Möglichkeit...
Wobei ich weniger an die PReise denke als daran das viele Händler für speziellere Dinge gar nicht erst an Privat liefern. Wenn man natürlich nichts spezielles braucht bringt das natürlich nichts... Aber es fängt ja schon mit "guten"Reinigungsmitteln an. Wenn man z.b. bestimmte Lösungsmittel kaufen will, dann darf ein gewerblicher z.B. als "Feuergefährlich" eingestufte Chemikalien nur noch an Privatleute abgeben wenn die Übergabe direkt persöhnlich geschieht. Versand dieser Chemiekalien an Privat ist verboten. An GEwerbliche kann man wieder versenden.
Eine andere Möglichkeit ist auch die Möglichkeit das man als als gewerblicher im Handel mit anderen gewrblichen erst die volle Vertragsfreiheit hat. Aus eigener Erfahrung weiß ich, das wenn man Interesse an ausgesonderten Altgeräten oder auch nur an älteren Fahrzeugen von gewerblichen Anbietern hat, dann bekommt man die oft als Privatmann gar nicht mehr da selbst wenn die Dinge verschenkt werden der Erwerber vollen Anspruch auf Gewährleistung hat -auch wenn den Schriftlich ausschließt-. Der Autoverkäufer der den alten G III für 500 Euro abgeben würde geht darauf natürlich nur noch ein wenn er den Käufer gut kennt und darauf vertrauen kann das der nicht mit solchen Forderungen kommt.
Auch Unternehmen geben z.B. alte Messgeräte lieber auf den Schrott als die so abzugeben.
Mit dem GEwerbeschein kannst du auf die Gewährleistung verzichten und bekommst das wieder.
Aber auch das ist natürlich nur relevant wenn man mit soetwas überhaupt zu tun hast.
Gruß
Carsten
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