Zur Mwst.: Du darfst zwar keine Mwst. ausweisen (auch nicht "enthält Mwst"), der Käufer kann aber sehr wohl (so er nicht auch §19 geltend macht ;-) ) die Vorsteuer abziehen und beim FA geltend machen!
Für die EÜR geht auch eine einfache Excel-Tabelle mit Datum, Buchungsgrund, Geldeingang, Geldausgang, Kassenbestand.
Komplette Fakturierung empfehle ich für Kleinunternehmer "CAO-Faktura 1.4.2.9 F" (http://www.cao-faktura.de/component/...man/Itemid,32/)
Anmeldung: Du gehst einfach zur Kommune zum Gewerbeamt und meldest an. In dem Brief des FA kreuzt du "§19UStG" an und fertig. IHK-Schreiben gleich beantworten mit einem Anruf beim Sachbearbeiter, dann ist dort beitragsfrei.
Dran denken: Trotzdem will das FA jedes Jahr im Januar eine komplette Umsatzsteueranmeldung haben (keine monatlichen Vorschüsse) ebenso wie die Einkommensteuererklärung. Daher den Chef vom Hauptjob bitten die Lohnsteuerbescheinigung schon im Januar auszuhändigen und nicht erst im März! (Die Frage ob du den Chef des Haupterwerb über den Nebenjob informieren musst beantwortet sich daher von selber...)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator