Nun, nachdem ich mich doch nochmal kurz eingelesen habe, muss ich Euch durchaus teilweise zustimmen: Die Übernahme eines Ehrenamtes ist wohl nicht genehmigungspflichtig, wohl aber anzeigepflichtig. Zumindest lese ich das so heraus. [Quelle: http://www.personalrat-online.de/med..._bawue.pdf.pdf)

Dass der Arbeitgeber allerdings die Teilnahme an einem konkreten Feuerwehreinsatz untersagen kann, wenn es dadurch zu einer Verletzung von höheren Aufgaben kommt, habe ich bisher nirgens widerlegt gesehen. Außerdem ist es ja auch logisch, dass zum Beispiel eine Kindergärtnerin ihre Kleinen nicht alleine lassen kann, um Feuer löschen zu gehen!

Gruß, Mr. Blaulicht