Ja genau so meine ich das!:) Es ist als Zusatzalarnierung gedacht!
Mir geht's nicht um die rechtliche Lage mit der SMS Alarmierung sondern um die rechtliche Lage mit einem Scanner zu arbeiten!
Eine andere Möglichkeit wäre natürlich einen Funkmeldeempfänger zu nehmen und dort das Lautsprechersignal ab zu greifen!?!?